17.08.2012

Grundgesetzänderung für Abschuss von Terrorflugzeugen

17.08.2012, 15:51 Uhr

Die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass bei drohenden Katastrophen immer die Bundesregierung kollektiv entscheiden muss, hält Herrmann bei Terrorangriffen per Flugzeug für unsinnig. «Dass wir erst eine Sondersitzung der Bundesregierung brauchen, wenn ein Luftfahrzeug schon eingeflogen ist, ist natürlich Unfug.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass der Abschuss von Passagierflugzeugen weiter nicht zulässig ist, auch wenn diese von Terroristen gekapert werden. «Das respektieren wir», betonte Herrmann. Nach Einschätzung des CSU-Politikers dürfte die Bundeswehr aber sehr wohl Flugzeuge abschießen, wenn sich ausschließlich Terroristen an Bord befinden. In solchen Fällen wäre es notwendig, dass der Verteidigungsminister oder der Generalinspekteur der Bundeswehr allein den Befehl zum Abschuss erteilen können. Um dafür eine Rechtsgrundlage zu bekommen, sei eine Grundgesetzänderung notwendig.

dpa-infocom / ie

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