
Insolvenz bei 1860 München: Der Löwe ist zurück - so geht es jetzt weiter
Bei der TSV 1860 München KGaA ist das Insolvenzverfahren seit Dienstag, 1. September 2026, offiziell eröffnet. Doch kurz nach der Entscheidung gab es für den Verein auch eine wichtige positive Nachricht: Die Löwen haben sich zentrale Markenrechte und weitere wesentliche Bestandteile aus der insolventen Gesellschaft gesichert.
Die Insolvenz ist eröffnet – aber der Spielbetrieb läuft weiter
Das Amtsgericht München hat das Verfahren gegen die KGaA sowie gegen die Geschäftsführungs-GmbH eröffnet. Insolvenzverwalter bleibt Dr. Max Liebig. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 20. Oktober 2026 anmelden, die Gläubigerversammlung ist für den 1. Dezember 2026 in München angesetzt. Für den laufenden Spielbetrieb bedeutet die Eröffnung aber nicht das Aus: Die neue Spielbetriebs-GmbH führt den Fußballbetrieb weiter.
Wichtig für die Fans: Das ikonische Wappen kehrt zurück
Besonders symbolträchtig ist die Einigung über die Markenrechte. Der TSV 1860 e.V. und die neue Spielbetriebs-GmbH haben nach Zustimmung des Gläubigerausschusses eine Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter geschlossen. Damit gehen unter anderem die Schutzmarke „TSV 1860 München“ und die bekannte Wort-Bild-Marke mit dem Löwen wieder an den Verein zurück. Künftig darf 1860 also wieder unter dem traditionellen Namen und mit dem vertrauten Löwen-Wappen auftreten.
Auch Spieler und Mitarbeiter sollen übernommen werden
Zur Einigung gehört außerdem, dass die Spielbetriebs-GmbH wesentliche Betriebsmittel der KGaA übernimmt. Auch einzelne Beschäftigte wechseln in die neue Struktur – darunter Spieler aus U19, U21 und dem ehemaligen Profibereich, die bislang noch an die insolvente KGaA gebunden waren. Bei den Trainingsplätzen soll es laut Berichten dagegen noch keine endgültige Einigung geben.
Rückzahlung für Fans bleibt fraglich
Offen bleibt, was mit bereits gekauften Tickets oder Dauerkarten für die ursprünglich geplante Drittliga-Saison passiert. Betroffene Fans zählen zu den Gläubigern im Verfahren. Die Chancen auf eine größere Rückzahlung gelten jedoch als eher gering.
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