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49-Euro-Ticket, Bürgergeld und Gaspreisbremse: Das ist neu ab dem 1. Januar 2023

Nur noch wenige Tage bis zum neuen Jahr. Wie bei jedem Jahreswechsel gibt es auch 2023 einige Änderungen, die auf Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zukommen. Bürgergeld, das 49 Euro Ticket und der Führerscheinumtausch sind nur einige Beispiele. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen für das neue Jahr.

Strom- und Gaspreisbremsen

Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass Strom- und Gaskunden mit einer Entlastung rechnen können. Das Ganze soll ab März starten. Gasverbraucher sollen für 80 Prozent ihres aktuellen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent je Kilowattstunde garantiert bekommen. Beim Strom sind 40 Cent pro Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen auch rückwirkend für Januar und Februar gelten.

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Photovoltaikanlagen

Solaranlagenbesitzer erwarten ab 2023 Vereinfachungen. Für einige Anlagen entfällt die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu müssen. Einige Erneuerbare-Energien-Gesetze greifen bereits seit 30. Juli 2022.

Atomausstieg

Die letzten deutschen Atommeiler gehen Mitte April vom Netz. Eigentlich hätten die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland zum Jahreswechsel abgeschalten werden sollen. Wegen der Energiekrise wurde die Laufzeit aber verlängert.

Klimaabgabe

Ab Januar 2023 müssen sich Vermieter in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Nach einem Stufenmodell wird der sogenannte CO2-Preis zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Demnach werden die Kosten je nach Verbrauch und Zustand des Gebäudes verteilt.

Wohngeld-Plus

Ab Januar 2023 sollen mehr Haushalte einen staatlichen Mietzuschuss bekommen. Der Wohngeldbetrag soll sich um durchschnittlich 190 Euro monatlich erhöhen. Damit erhalten alle berechtigten Haushalte etwa 370 Euro im Monat.

Wohngeld kann jeder Haushalt beantragen, der zwar keine Sozialleistung bezieht, aber dennoch wenig Geld zur Verfügung hat.