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 — © Deutsche Bahn AG / Dominic DupontDeutsche Bahn AG / Dominic DupontDeutsche Bahn Alkoholverbot

Alkoholverbot an Bahnhöfen: Was seit heute gilt

Seit dem 15. Oktober 2026 gilt an allen 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Alkoholkonsumverbot. In Bahnhofshallen und auf Bahnsteigen dürft ihr keinen Alkohol mehr trinken.

Was ist weiterhin erlaubt?

Alkohol kaufen und in einer verschlossenen Flasche mitnehmen bleibt erlaubt. Auch in Restaurants und Kneipen im Bahnhof dürft ihr weiterhin Alkohol trinken. Für Züge gelten andere Regeln: Im Fernverkehr ist Alkohol grundsätzlich erlaubt, im Nahverkehr kommt es auf die Region an.

Warum gibt es das Verbot?

Die Bahn will Bahnhöfe sicherer und sauberer machen. An knapp 40 Bahnhöfen galt das Verbot bereits. Dort beobachtet die Bahn weniger Müll und weniger Konflikte. In einer Umfrage der Bahn unterstützten rund 80 Prozent der Befragten das Verbot.

Was passiert bei einem Verstoß?

Sicherheitskräfte sprechen Menschen an, die im Bahnhof Alkohol trinken. Bei wiederholten Verstößen kann die Bahn ein Hausverbot aussprechen. Die Regel steht in der Hausordnung der Bahn.

Gibt es auch Kritik?

Am Münchner Hauptbahnhof gilt ein Alkoholverbot schon seit 2019. Dort sieht die Bahn weniger Konflikte im Zusammenhang mit Alkohol. Die Bahnhofsmission warnt jedoch: Das Verbot könnte Probleme aus den Bahnhöfen auf angrenzende Plätze verlagern. Sie fordert gemeinsame Lösungen von Bahn und Städten.

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