
Doppelmord an Seniorenpaar: Angeklagter bestreitet Tat
Nach dem Gewaltverbrechen an einem Ehepaar in Memmingen im vergangenen Februar bestreitet der wegen zweifachen Mordes angeklagte Mann vor Gericht jede Verantwortung. Er habe die 68 Jahre alte Frau und ihren 72 Jahre alten Mann nicht getötet, trug sein Verteidiger zu Beginn des Prozesses vor dem Memminger Landgericht vor.
Über die von seinem Rechtsanwalt verlesene Erklärung hinaus machte der 45-Jährige zunächst keine Angaben. Der Mann war früher mit der Tochter des getöteten Ehepaares verheiratet. Hintergrund der Gewalttat waren nach Ansicht der Ermittler Streitigkeiten mit seinen Schwiegereltern.
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft war der Mann an einem Morgen Mitte Februar in das Einfamilienhaus eingedrungen. Danach soll er die Eheleute in deren Wohnung mit einem Gipserbeil erschlagen haben. Ein solches Beil wird von Handwerkern besonders bei Bauarbeiten eingesetzt.
Die Frau soll er in der Küche mit mindestens 12 Schlägen getötet haben, den Mann mit 21 Schlägen im Bereich des Schlafzimmers. Dort hatte der 72-Jährige nach Angaben der Ermittler einen Baseballschläger deponiert, um sich im Fall eines Angriffs zu verteidigen. Das Opfer konnte den Schläger aber nicht mehr greifen.
Ermittler sehen Rache für Familienstreitigkeiten als Motiv
Das Motiv soll laut Anklage Rache gewesen sein. Der 45-jährige Deutsch-Iraker habe das Seniorenpaar für die Trennung von seiner Ex-Frau verantwortlich gemacht. Zudem wollte er sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft auch für rassistisches Verhalten des getöteten Mannes ihm gegenüber rächen.
Ebenso soll der 72-Jährige den Sohn des Angeklagten körperlich verletzt haben. Schließlich soll es dem 45-Jährigen auch darum gegangen sein, seine Ex-Partnerin durch Tötung ihrer Eltern zu bestrafen.
Nach der Bluttat im Memminger Ortsteil Steinheim konnte der Täter zunächst unerkannt entkommen. Es dauerte auch einige Zeit, bis die Opfer entdeckt wurden. Die Toten wurden am Abend des Aschermittwochs gefunden. Entsprechend ging die Kripo zunächst davon aus, dass dies auch der Tattag war. In der Anklage heißt es nun, dass der Täter schon am Dienstagmorgen in das Haus eingedrungen sei und die Eheleute überfallen habe.
Polizei ermittelte mit Hilfe von Flugblättern
Als die Leichen gefunden wurden, richtete die Kriminalpolizei eine Ermittlungsgruppe ein. Die Beamten verteilten in der Umgebung des Tatorts Flugblätter. Die Menschen in der Gegend sollten sich melden, wenn ihren bei dem Wohnhaus oder in der Nähe verdächtige Dinge aufgefallen sind. Gefragt wurde auf dem Flugblatt nach Personen, die sich «merkwürdig» verhalten haben. Außerdem wollten die Polizisten wissen, ob es von jemandem «Anfeindungen» gegen die getöteten Eheleute gegeben habe.
Der Mann wurde bald darauf festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte der 45-Jährige die Vorwürfe bestritten, sich darüber hinaus aber nicht geäußert.
Obwohl er auch vor Gericht sich nicht befragen ließ, änderten er und seine beiden Verteidiger nun die Strategie. In der schriftlichen Erklärung des Angeklagten wurde auf eine Reihe von Indizien eingegangen, die die Ermittler gegen den Angeklagten zusammengetragen haben. So erklärte der Angeklagte nun, dass er es nachvollziehen könne, wenn einiges auf ihn als Täter hindeute.
Kassenbon aus Baumarkt wirft Fragen auf
Und er lieferte vorab bereits Erklärungen für verschiedene Spuren, die ihn möglicherweise im Laufe des Gerichtsverfahrens belasten könnten. Am Tatmorgen habe er in mehreren Geschäften eingekauft. Im Ortsteil Steinheim sei er hingegen an diesem Tag «zu keinem Zeitpunkt» gewesen.
Auch die Auseinandersetzungen besonders mit seinem Ex-Schwiegervater gibt der Angeklagte zu: «Wir konnten uns nicht besonders leiden». Doch diese Streitereien hätten schon lange zurückgelegen. Generell könne er solch eine Gewalttat niemals begehen.
Besonders pikant könnte ein Kassenzettel für ein Gipserbeil sein, der im Auto des Verdächtigen auftauchte. Er könne sich nicht erinnern, in dem betreffenden Baumarkt so ein Werkzeug gekauft zu haben, führte der 45-Jährige aus. Wenn, dann hätte er für jemand anderes solch ein Beil erworben und nur deswegen überhaupt den Kassenbon aufgehoben. Er habe früher auf dem Bau gearbeitet und kenne daher Arbeiter, die diese Werkzeuge nutzen. Die Person, die auf einer Videoaufnahme aus dem Baumarkt zu sehen ist, sei auch nicht er.
Verdächtiger entsorgte Kleidung nach der Tat
Auch dafür, dass er nach dem Tatzeitpunkt Kleidung entsorgt hatte, lieferte der Mann eine Erklärung: Die Schuhe und der Parka seien einfach alt gewesen. Die Tatsache, dass er zu dem fraglichen Zeitpunkt Urlaub genommen hatte, sei ebenfalls kein belastendes Indiz.
Er hätte sowieso keinen Urlaub gebraucht, um die Tat zu begehen oder das Wohnhaus der Opfer auszuspionieren. Dass er mitunter in der Nähe des Hauses war, erklärte der Angeklagte damit, er habe kontrollieren wollen, ob sein Sohn weiter Kontakt zu den Eltern seiner Ex-Frau hatte.
Für den Prozess sind zunächst zehn Verhandlungstage geplant, ein Urteil könnte es Mitte November geben. Bis dahin sollen mehr als 40 Zeugen und fünf Sachverständige in dem Verfahren aussagen.
Quelle: dpa
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