
Gericht will im Millionenstreit um Wiesn-Zelte entscheiden
Hochkomplexe juristische Entscheidung
Die Entscheidung ist nach Einschätzung des Senats juristisch hochkomplex. Im Kern dreht es sich um die Frage, ob es sich bei der Vergabe der Festzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Dafür wiederum ist relevant, ob es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gibt, die Stadt ihnen also etwa vorgeben kann, wann sie geöffnet haben müssen.
Traditionell ist es bislang so, dass 7 der 14 großen Festzelte den großen Münchner Brauereien gehören, zwei weitere Schützenvereinigungen. Um die fünf weiteren großen und die 21 kleinen Zelte bewerben sich die Wirte direkt beim Veranstalter, der Stadt München. Diese vergibt nach einem Kriterienkatalog Punkte, etwa für Volksfesterfahrung, Ausstattung oder Anziehungskraft.
Quelle: dpa
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