
Koffer weg, verspätet oder kaputt: Diese Rechte haben Flugreisende
Kommt euer Koffer nicht an oder ist er kaputt, müsst ihr schnell handeln. Wer Fristen einhält, Belege sammelt und nur das Nötigste kauft, hat bessere Chancen auf Geld von der Airline.
Koffer weg oder kaputt: das ist jetzt wichtig
Steht ihr am Gepäckband und euer Koffer fehlt? Oder kommt er an, aber mit Riss, kaputtem Griff oder abgebrochenem Rad? Dann geht sofort zum Lost-and-Found-Schalter am Flughafen. Dort müsst ihr den Fall melden und ein PIR-Formular ausfüllen.
Diese Belege braucht ihr
Hebt eure Bordkarte und den Gepäckaufkleber auf. Fotografiert den kaputten Koffer. Fehlt der Koffer, schreibt am besten gleich eine Liste mit dem Inhalt. Hebt auch alle Quittungen auf, wenn ihr etwas neu kaufen musstet.
Bei Gepäckverspätung dürft ihr das Nötigste kaufen
Ist euer Koffer verspätet, dürft ihr notwendige Dinge kaufen. Dazu gehören zum Beispiel Unterwäsche, T-Shirts, Zahnbürste oder andere Hygieneartikel. Kauft nur das, was ihr wirklich braucht. Die Kosten müssen notwendig und angemessen sein.
Airlines zahlen oft nur begrenzt
Bei Notkäufen haben manche Airlines eigene Regeln. Eurowings zahlt bis zu 30 Euro pro Tag für maximal drei Tage. Easyjet zahlt bis zu 25 Pfund (ca. 30 Euro) pro Tag für maximal drei Tage. Lufthansa nennt kein festes Tageslimit. Dort können notwendige Kleidung und Hygieneartikel erstattet werden. Hygiene- und Einwegartikel werden oft vollständig ersetzt. Wiederverwendbare Dinge wie Kleidung oft nur anteilig. Condor und KLM sprechen ebenfalls von notwendigen und angemessenen Ausgaben.

Wenn der Koffer ganz weg bleibt
Taucht euer Koffer nicht wieder auf, gilt er nach 21 Tagen grundsätzlich als verloren. Dann könnt ihr den Schaden geltend machen. Für Flüge in oder nach Europa ist vor allem das Montrealer Übereinkommen wichtig. Danach haftet die Airline bei Verlust, Beschädigung und Verspätung von aufgegebenem Gepäck.
So viel Geld kann es maximal geben
Die Haftung der Airline ist begrenzt. Der Höchstbetrag liegt bei 1.519 Sonderziehungsrechten. Das sind grob rund 1.900 Euro. Wie viel ihr wirklich bekommt, hängt aber vom nachgewiesenen Schaden ab.
Wer haftet überhaupt?
Bei aufgegebenem Gepäck haftet in der Regel die Airline. Das gilt bei Verlust, Beschädigung und Verspätung. Habt ihr eine Pauschalreise gebucht, informiert zusätzlich auch den Reiseveranstalter.
Diese Fristen müsst ihr kennen
Bei beschädigtem Gepäck gilt grundsätzlich eine Frist von 7 Tagen nach Erhalt. Bei verspätetem Gepäck gilt grundsätzlich eine Frist von 21 Tagen nach Erhalt. Meldet den Fall also nicht nur am Flughafen, sondern zusätzlich auch noch schriftlich.

Was tun, wenn die Airline nicht alles zahlen will?
Manchmal verspricht eine Airline am Schalter einen bestimmten Betrag pro Tag. Später will sie dann doch weniger zahlen. Dann zählt vor allem, was ihr wirklich gekauft habt. Waren die Einkäufe notwendig? Waren die Kosten angemessen? Habt ihr alle Quittungen? Wer sehr teuer einkauft, bleibt oft auf einem Teil sitzen. Wer nur das Nötigste kauft und alles belegt, hat bessere Chancen.
So geht ihr jetzt richtig vor
Geht direkt am Flughafen zum Lost-and-Found-Schalter. Füllt das PIR-Formular aus. Sichert Bordkarte, Gepäckanhänger und Quittungen. Fotografiert Schäden. Kauft nur das Nötigste. Meldet den Fall danach zusätzlich schriftlich bei der Airline. Bei einer Pauschalreise informiert auch den Veranstalter.
Drei einfache Tipps zur Vorsorge
Packt Wechselkleidung, Medikamente, wichtige Dokumente und Wertsachen ins Handgepäck. Macht vor dem Abflug Fotos vom Koffer und vom Inhalt. Und kennzeichnet euren Koffer gut, am besten zusätzlich mit einem Bluetooth-Tracker.