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Vor den Verboten hatte die Stadt schon mehrere Brunnen abgeschaltet. (Archivbild) — © Sven Hoppe/dpaSven Hoppe/dpaAllgemeinverfügungen zum Wassersparen

Nach München: Kommunen in der Region erlassen Wasser-Verbote

Aufrufe zum Wassersparen haben nichts gebracht: wegen der anhaltenden Trockenheit hat sich die Trinkwassersituation in Penzberg (Kreis Weilheim-Schongau) weiter verschärft. Die Stadtwerke haben deshalb eine Allgemeinverfügung zum Wassersparen erlassen. Sie gilt ab Samstag, 15. August 2026.

Maßnahmen wie in München

So ist das Befüllen von Pools und Planschbecken untersagt, genauso wie das private Waschen von Fahrzeugen. Auch das Bewässern von Rasen- und Grünflächen ist untersagt (ausgenommen sind Flächen, die einer öffentlichen Nutzung dienen). Das Gießen von Hecken und Beeten ist zwischen 8 und 20 Uhr verboten (ausgenommen sind Flächen, die einer öffentlichen und gewerblichen Nutzung dienen, ferner Forstflächen und Friedhöfe). Und auch das Abspritzen von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen sowie Dächern und nicht gewerblich genutzter technischer Anlagen ist verboten.

Die Verbote erinnern an das Maßnahmenpaket, das von Mitte bis Ende Juli in München gegolten hat.

Verbote auch in Geretsried

In Geretsried (Landkreis Bad-Tölz – Wolfratshausen) gilt bereits seit Mittwoch, 12. August 2026 eine Allgemeinverfügung zum Wassersparen. Die Stadtwerke sprechen hier von einer „außergewöhnlich angespannten wasserwirtschaftlichen Situation“, wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit. Die Verbote sind identisch zu denen in Penzberg.

Weilheim stellt Brunnen ab

Auch die Stadt Weilheim muss dringend Wasser sparen, eine Allgemeinverfügung gilt hier aber noch nicht. Dafür sind die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sparsam mit Wasser umzugehen. Zudem werden sieben städtische Brunnen abgestellt, darunter der am Weilheimer Marienplatz und am Kirchplatz.

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