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Schoko-Streit: Wenig Hoffnung für Stiftung Warentest

09.09.2014, 12:11 Uhr

In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München äußerten die Richter am Dienstag Kritik an mehreren Formulierungen eines Testberichts über Vollmilch-Nuss-Schokoladen von Ritter Sport. Der Bericht erwecke den Eindruck, dass die Warentester ein künstliches Vanillearoma in der Schokolade von Ritter Sport nachgewiesen hätten. Diese Behauptung sei aber unwahr, da es sich nur um eine Schlussfolgerung der Warentester gehandelt habe, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Spangler in einer ersten Bewertung des Falls.

Das Landgericht München hatte der Stiftung Warentest nach einer Klage von Ritter Sport verboten, die Äußerungen weiter aufrecht zu erhalten. Dagegen hatte die Stiftung Warentest Berufung eingelegt.

Das Oberlandesgericht München wies nun die Berufung der Stiftung Warentest zurück. Damit darf diese dem Hersteller in ihrem Schokoladentest weiterhin keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen. In dem Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen hatten die Prüfer der Ritter Sport-Tafel die Note fünf gegeben, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sei. Ritter Sport hatte dies zurückgewiesen und eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung erwirkt. Diese hat nach der gescheiterten Berufung weiter Bestand. Eine Revision ist nicht möglich.

dpa-infocom / uk / ak

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