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Österreichs neues Tempo-Gesetz ab 1. März: Rasern wird das Auto beschlagnahmt
Österreich zieht im Kampf gegen extreme Raser die Zügel an: Ab dem 1. März 2024 tritt ein strenges Gesetz in Kraft, das bei krassen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Beschlagnahme des Fahrzeugs ermöglicht. Das neue Gesetz gilt als radikale Maßnahme gegen die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch "Unbelehrbare".
Raser-Kampf in Österreich: Kernpunkte des Gesetzes
- Bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um mehr als 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts wird das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt.
- Innerhalb von zwei Wochen entscheiden die Behörden über den dauerhaften Entzug des Fahrzeugs, insbesondere wenn der Fahrer bereits auffällig geworden ist oder die Geschwindigkeit um mehr als 80 km/h innerorts bzw. 90 km/h außerorts überschritten hat.
- Fahrzeuge von extremen Rasern werden ohne Entschädigung versteigert, zudem drohen hohe Geldstrafen.
Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz betont, dass bei exzessivem Tempo das Auto zur "Waffe" wird. Mit dem neuen Gesetz soll ein klares Signal an alle Verkehrsteilnehmer gesendet werden: Österreich toleriert kein rücksichtsloses Rasen auf seinen Straßen. Die Maßnahme richtet sich auch an Urlauber, die sich an die Tempolimits halten müssen, um nicht ihr Fahrzeug zu verlieren.



