
Lufthansa streicht nach City-Line-Aus 20.000 Flüge: Welche Rechte habe ich als Fluggast?
Nach dem Aus von Lufthansa CityLine streicht Lufthansa bis Oktober rund 20.000 Kurzstreckenflüge. Besonders betroffen ist Frankfurt: Einige Ziele fallen ganz weg, andere gibt es nur noch mit Umstieg. Für viele Reisende heißt das: Umbuchung, längere Reisezeit oder Flugausfall.
Was das für euch bedeutet
Auch wenn euer Flug noch gebucht ist, kann er kurzfristig geändert oder gestrichen werden. Lufthansa bucht viele Passagiere automatisch auf andere Verbindungen um – oft mit Zwischenstopp über München, Wien oder Zürich.
Diese Rechte habt ihr bei Flugausfall
Wird euer Flug gestrichen, habt ihr nach der EU-Fluggastrechteverordnung grundsätzlich die Wahl zwischen:
- vollständiger Erstattung des Ticketpreises
- Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- Umbuchung auf einen späteren Termin
Wichtig: Die Entscheidung liegt bei euch, nicht bei der Airline.
Wann euch Entschädigung zusteht
Zusätzlich kann euch eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro zustehen – etwa dann, wenn Lufthansa euch zu spät informiert oder keine zumutbare Alternative anbietet.
Dass Lufthansa ihr Streckennetz wegen des CityLine-Aus umstellt, gilt nach Einschätzung vieler Experten nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand. Das kann für eure Entschädigungsansprüche wichtig sein.
Diese Leistungen muss die Airline übernehmen
Wenn ihr wegen eines Ausfalls oder einer langen Wartezeit festhängt, muss Lufthansa euch je nach Situation auch versorgen, zum Beispiel mit:
- Essen und Getränken
- Hotelübernachtung
- Transfer zum Hotel
So solltet ihr jetzt reagieren
Wenn ihr eine Stornierungs- oder Umbuchungs-Mail bekommt:
- Flug sofort prüfen
- Alternativen vergleichen
- nicht vorschnell akzeptieren
- alle Unterlagen und Belege aufheben
Gerade jetzt lohnt es sich, Buchungen regelmäßig zu kontrollieren. Denn weitere Änderungen im Lufthansa-Flugplan sind nicht ausgeschlossen.
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