
Verbote an der A8: Wann besonders streng kontrolliert wird
Das kostet ein Verstoß
Im Landkreis Rosenheim ist es verboten, an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen bei Stau von den Autobahnen abzufahren und Ausweichrouten zu nutzen. Anwohner sollen so weniger Lärm und Verkehrschaos aushalten müssen – gerade an Tagen mit viel Fernreiseverkehr. Die beiden Autobahnen Richtung Salzburg und Kufstein sind Hauptachsen für den Reiseverkehr nach Österreich, Italien und Kroatien.
Die entsprechenden Verbote gelten seit einem Jahr. Ziel sei es, die gesperrten Ausweichrouten konsequent freizuhalten und die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Ortsdurchfahrten vor zusätzlichem Ausweichverkehr zu schützen, sagte Herrmann weiter. Verstöße gegen die Durchfahrtsverbote können laut Ministerium mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 55 Euro geahndet werden.
Quelle: dpa
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