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Schlüssel wohnen — © Bild: Kerkez / iStockBild: Kerkez / iStockOktoberfest

Wiesn-Untervermietung: Das müssen Mieter beachten

Wer zur Wiesn untervermietet, braucht die schriftliche Erlaubnis des Vermieters, muss städtische Grenzen einhalten und haftet für Schäden. Sonst drohen Abmahnung, Kündigung oder Bußgeld.

In 5 Schritten zur legalen Untervermietung

Zum 190. Oktoberfest ab 20. September wollen viele Münchner ihre Wohnung oder ein Zimmer an Touristinnen vermieten. Lockende Einnahmen – aber auch klare Regeln. Der DMB Mieterverein München warnt: Ohne Absprache mit dem Vermieter und ohne Einhaltung der städtischen Vorgaben wird’s riskant.

1. Erlaubnis vom Vermieter einholen – schriftlich

Egal ob Zimmer oder ganze Wohnung: Ohne Zustimmung des Vermieters geht nichts. Am besten schriftlich bestätigen lassen. Fliegt eine ungenehmigte Untervermietung auf, drohen Abmahnung und fristlose Kündigung – im schlimmsten Fall verliert man die Wohnung.

2. Zeitliche Grenzen der Stadt beachten

  • Ganze Wohnung: max. 8 Wochen im Jahr, auch aufteilbar
  • Einzelnes Zimmer: keine Zeitgrenze, solange man selbst mitwohnt
  • Dauervermietung an Touris = Zweckentfremdung → Bußgeld bis 500.000 €

3. Vertrag und Übergabeprotokoll machen

  • Adresse & Telefonnummer der Untermieter notieren
  • Schriftlichen Untermietvertrag abschließen (Preis, Zeitraum)
  • Übergabeprotokoll mit Fotos: Zustand der Wohnung, Inventar wie Geschirr und Gläser

4. Preis frei, aber fair

Keine gesetzliche Obergrenze, der Markt regelt den Preis. Der Mieterverein appelliert trotzdem: nicht das Maximum ausreizen. Der Preis muss dem Vermieter nicht mitgeteilt werden – die Einnahmen sind aber steuerpflichtig.

5. Haftung liegt bei den Hauptmieter

Gegenüber dem eigenen Vermieter bleiben Mieter für Schäden verantwortlich – auch wenn die Untermieter sie verursacht haben. Das Geld muss man sich notfalls selbst von den Untermieter zurückholen.

Checkliste

  1. ✅ Schriftliche Vermieter-Genehmigung
  2. ✅ 8-Wochen-Grenze bei ganzen Wohnungen
  3. ✅ Untermietvertrag
  4. ✅ Übergabeprotokoll mit Fotos
  5. ✅ Einnahmen versteuern

Im Zweifel: Beratung beim DMB Mieterverein München einholen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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