
Wiesn-Untervermietung: Das müssen Mieter beachten
Wer zur Wiesn untervermietet, braucht die schriftliche Erlaubnis des Vermieters, muss städtische Grenzen einhalten und haftet für Schäden. Sonst drohen Abmahnung, Kündigung oder Bußgeld.
In 5 Schritten zur legalen Untervermietung
Zum 190. Oktoberfest ab 20. September wollen viele Münchner ihre Wohnung oder ein Zimmer an Touristinnen vermieten. Lockende Einnahmen – aber auch klare Regeln. Der DMB Mieterverein München warnt: Ohne Absprache mit dem Vermieter und ohne Einhaltung der städtischen Vorgaben wird’s riskant.
1. Erlaubnis vom Vermieter einholen – schriftlich
Egal ob Zimmer oder ganze Wohnung: Ohne Zustimmung des Vermieters geht nichts. Am besten schriftlich bestätigen lassen. Fliegt eine ungenehmigte Untervermietung auf, drohen Abmahnung und fristlose Kündigung – im schlimmsten Fall verliert man die Wohnung.
2. Zeitliche Grenzen der Stadt beachten
- Ganze Wohnung: max. 8 Wochen im Jahr, auch aufteilbar
- Einzelnes Zimmer: keine Zeitgrenze, solange man selbst mitwohnt
- Dauervermietung an Touris = Zweckentfremdung → Bußgeld bis 500.000 €
3. Vertrag und Übergabeprotokoll machen
- Adresse & Telefonnummer der Untermieter notieren
- Schriftlichen Untermietvertrag abschließen (Preis, Zeitraum)
- Übergabeprotokoll mit Fotos: Zustand der Wohnung, Inventar wie Geschirr und Gläser
4. Preis frei, aber fair
Keine gesetzliche Obergrenze, der Markt regelt den Preis. Der Mieterverein appelliert trotzdem: nicht das Maximum ausreizen. Der Preis muss dem Vermieter nicht mitgeteilt werden – die Einnahmen sind aber steuerpflichtig.
5. Haftung liegt bei den Hauptmieter
Gegenüber dem eigenen Vermieter bleiben Mieter für Schäden verantwortlich – auch wenn die Untermieter sie verursacht haben. Das Geld muss man sich notfalls selbst von den Untermieter zurückholen.
Checkliste
- ✅ Schriftliche Vermieter-Genehmigung
- ✅ 8-Wochen-Grenze bei ganzen Wohnungen
- ✅ Untermietvertrag
- ✅ Übergabeprotokoll mit Fotos
- ✅ Einnahmen versteuern
Im Zweifel: Beratung beim DMB Mieterverein München einholen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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