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Urteil in München: Nachbar scheitert mit Klage gegen Hoeneß
Uli Hoeneß darf seine zwei Linden in Bad Wiessee vorerst stehen lassen. Das Landgericht München II hat die Klage eines Nachbarn im Eilverfahren abgewiesen.
Wer trägt die Kosten?
Der klagende Nachbar muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil vom 24. September 2026 ist noch nicht rechtskräftig. Ein weiteres Verfahren über den Streit ist möglich.
Worum ging es?
Hoeneß ließ die beiden Winterlinden auf seinem Grundstück pflanzen. Seine Nachbarn wollen dort keine Bäume. Sie berufen sich auf ein Recht, das im Grundbuch eingetragen ist. Hoeneß’ Anwalt war bei der Verkündung im Gericht.
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