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250.000 Euro fürs Falschparken?
Das wollte sich dieser nicht mehr gefallen lassen und hatte geklagt.
Nun gab es das Hammerurteil des Münchner Amtsgerichts: Das Zuparken der Garage stellt eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung dar. Wenn die Dame sich in Zukunft keinen anderen Parkplatz sucht, könnte ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro fällig werden. Auch wenn die Dame die Wahl hätte alternativ sechs Monate in Ordnungshaft zu gehen, wird sie sich künftig wohl lieber einen anderen Parkplatz suchen.
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