Oberbayern

Souvenir aus Pythonleder beschlagnahmt – Zoll warnt Reisende
Zoll rät zur Vorsicht bei Souvenirs
Der Zoll warnt vor dem Kauf von Souvenirs aus geschützten Tier- und Pflanzenarten. Sie dürften nicht ohne Weiteres nach Deutschland oder in die Europäische Union eingeführt werden. «Besondere Vorsicht ist bei Erzeugnissen aus Reptilienleder, Elfenbein, Korallen, Schildpatt sowie bei bestimmten Pflanzen und Hölzern geboten», sagte Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Für einige Erzeugnisse gelten nach Angaben Meisters unter anderem die Bestimmungen des internationalen Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Fehlen diese Genehmigungen, könne die Ware beschlagnahmt werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen seien möglich.
Quelle: dpa
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