
Verfassungsgericht prüft Bayern-Klage zu Erbschaftsteuer
Wer in Deutschland auf geerbtes Vermögen wie viel Steuern zahlen muss, ist bundesweit einheitlich geregelt. Die bayerische Staatsregierung und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordern eine Regionalisierung der Steuer. «Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer – das Aufkommen steht in voller Höhe den Ländern zu», sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Vorfeld der Verhandlung. Daher sollten die Landesparlamente auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können.
Steuersätze und Freibeträge nicht an Inflation angepasst
In Karlsruhe greift die bayerische Staatsregierung die Regelungen zur Bewertung von Grundstücken, zu Steuerfreibeträgen und den Steuersätzen an. Dem Bund fehle hierfür die Gesetzgebungskompetenz, argumentiert der Freistaat. Die Steuersätze und Freibeträge seien zudem verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst wurden. Und: Die Freibeträge müssten regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen berücksichtigen.
Am Dienstag steht am Bundesverfassungsgericht eine weitere Verhandlung zur Erbschaftsteuer an – dann geht es um die Steuervorteile für Erben von Betriebsvermögen und die Frage, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind. In dem Verfahren klagt ein Mann, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen und eben kein steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen erbte. In beiden Verfahren wird ein Urteil erst in einigen Monaten erwartet.
Quelle: dpa
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