03.07.2020

Ab sofort: Bayern mildert Sanktionen gegen Raser wieder ab

Seit dem Ende April galt eigentlich der neue Bußgeldkatalog, mit härteren Regeln: Werden Sie innerorts mit 21 km/h bzw. außerorts 26 km/h zu viel auf dem Tacho erwischt, so droht ein Monat Fahrverbot. Jetzt nimmt Bayern – ebenso wie viele andere Bundesländer, den Bußgeldkatalog wieder zurück.

Das  Innenministerium hat dazu mitgeteilt: „Auch wir werden ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden.“ Dazu aufgerufen hatte der Verkehrsminister Andreas Scheuer. Offenbar hatte es im neuen Bußgeldkatalog rechtliche Formfehler gegeben, sodass ein Rückzug der Regeln möglich ist. Jetzt soll der Katalog noch einmal überarbeitet werden.

Das heißt also: In Bayern droht mittlerweile wieder erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) ein Fahrverbot.

Sind deshalb jetzt einige Fahrverbote ungültig?

 „Sofern das Fahrverbot schon angetreten wurde, werden das Polizeiverwaltungsamt, das Polizeipräsidium Mittelfranken und das Polizeipräsidium München die dort verwahrten Führerscheine umgehend zurückschicken“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in München. Herrmann betonte, dass es nun wichtig sei, dass der neue Bußgeldkatalog in überarbeiteter Fassung schnell wieder in Kraft treten könne: „Denn viele Neuregelungen sind außerordentlich sinnvoll und wichtig für mehr Verkehrssicherheit.“ Als Beispiele nannte er das Fahrverbot bei Rettungsgassensündern, das deutlich angehobene Bußgeld beim Parken in zweiter Reihe und die Schutzregelungen für Radfahrer.

Verzichtet werden solle aber auf die drastischen Fahrverbote bei überhöhter Geschwindigkeit. Herrmann appellierte an die anderen Bundesländer, die Neuregelungen nicht zu blockieren. „Bei SPD und Grünen sehe ich die Gefahr, die überzogenen neuen Fahrverbote nur aus ideologischen Gründen mit aller Macht durchsetzen zu wollen“, sagte er. Bis zum Inkrafttreten des überarbeiteten Bußgeldkatalogs gebe es keinen rechtlosen Zustand auf den Straßen.

mit dpa

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