Bild: Karl-Josef Hildenbrand
23.06.2021

Ab sofort: Glasflaschenverbot in Teilen Schwabings

Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:

„Glasbehältnisse werden vor allem zusammen mit Alkohol schnell zum Problem – ganz gleich, ob sie lautstark auf dem Boden zerschlagen, geworfen oder sonst zum Angriff verwendet werden. Scherbenfelder auf Straßen und Gehwegen sind nicht nur hässlich und lästig, sondern besonders für Kinder, Radler und Tiere eine echte Gefahr. Dem wollen wir nicht zusehen. Falls notwendig, kann das nächtliche Verbot von Glasbehältnissen auch ausgeweitet werden.“

Bei Verstößen drohen bis zu 1000 Euro Geldbuße

Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. Von dem Verbot ausgenommen sind die Freischankflächen der Gastronomie während der Öffnungszeiten, ebenso Personen, die Glasbehältnisse von oder zu ihrer Wohnung oder Betriebsstätte transportieren.

Stadt und Polizei stimmen sich ab

Die Stadtverwaltung ist in laufender Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München, um auf spontane Zusammenkünfte reagieren zu können. Zudem wird die Stadt zusätzliche Vorkehrungen treffen, etwa das Aufstellen von Sammelbehältern für Glasflaschen.

Bitte der Stadt: Mobile Lautsprecher bitte behutsam einsetzen

Bei mobilen Lautsprechern ist die Lautstärke gemäß städtischer Hausarbeits- und Musiklärmverordnung so einzustellen, dass andere nicht erheblich belästigt werden. In der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr darf die Nachtruhe durch das Benutzen solcher Geräte nicht gestört werden. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen diese Verbote sind mit Bußgeld bewehrt. Das Erregen von Lärm, der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt, ist eine Ordnungswidrigkeit.

Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen weiter untersagt

In diesem Zusammenhang weist das Kreisverwaltungsreferat nachdrücklich auf die weiterhin geltenden Bestimmungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hin. Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sind weiterhin untersagt. Zudem gelten die allgemeinen Abstands- und Kontaktbeschränkungen.

Sperrung für Feiernde in Planung

Es soll geprüft werden, ob Ludwig- und Leopoldstraße an den Wochenenden für den Verkehr gesperrt werden können, um dort feiern zu können. Der Stadtrat hat einem Dringlichkeitsantrag zugestimmt. Immer wieder mussten in den vergangenen Wochen Straßen an beliebten Hotspots geräumt werden, weil für Autofahrer kein Durchkommen mehr war. OB Reiter will so einen Ausgleich der Interessen beider Seiten. 

Kritik an den Pläne kommt vom Verband der Münchner Innenstadthändler City Partner . Es werde eine der „größten Feiermeilen der Republik“ geschaffen. In Kenntnis der Pandemie und der neuen Delta-Variante, heißt es in einer Mittelung. 

Zur Übersicht

Auch interessant