1. Mai
01.05.2015

Änderungen für Verbraucher zum 1. Mai

Energieausweis

Bei Anzeigen zur Vermietung oder zum Verkauf von Wohnungen und Häusern Wohnungen und Häuser müssen zukünftig Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein. Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis dann den Interessenten -auch unaufgefordert- vorgelegt werden. Wer sich nicht an diese Regel hält, riskiert ab 1. Mai 2015 bis zu 15.000 Euro Bußgeld, denn dann läuft die Übergangsfrist für den Energieausweis endgültig ab. Es sollen Kontrollstichproben stattfinden.

Assistierte Ausbildung

Mit der assistierten Ausbildung soll benachteiligten und leistungsschwachen Jugendlichen in der Ausbildung im Betrieb sowie in der Vorbereitungsphase der Ausbildung geholfen werden. Auch die Betriebe sollen beim Bewerbungs- und Ausbildungsmanagement unterstützt werden, die Arbeitsagenturen und Jobcenter bieten dies erstmals zum Ausbildungsjahr 2015/2016 an.

Frauenquote

Im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft tritt zum 1. Mai das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote in Kraft. Verbindliche Regeln wie die 30%-Quote treten allerdings erst ab 2016 in Kraft und müssen dann sukzessive eingeführt werden.

Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt mit dem neuen Gesetz künftig eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Nach Angaben der Bundesregierung sind von dieser Regelung 108 Unternehmen betroffen.  Sie müssen die Quote ab 2016 sukzessive für die dann neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten beachten.
Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, müssen nach dem neuen Gesetz bis spätestens 30. September 2015 eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Vorständen, Aufsichtsräten und den oberen Management-Ebenen festlegen.  Über die Zielgrößen und deren Erreichung müssen sie öffentlich berichten. Von dieser Regelung sind rund 3500 Unternehmen betroffen.

Melderecht

Das neue Gesetz zum Melderecht, das ab 1. Mai gelten sollte, wurde im März nochmals verschoben und tritt nun erst zum 1. November in Kraft. Danach werden durch neue IT-Standards die Meldedaten von 82 Mio. Bundesbürgern einfacher verwaltet.

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