Ein Airbus der Fluggesellschaft Air Berlin befindet im Landeanflug. Foto: Christoph Schmidt
12.10.2017

Air Berlin: Das müssen Sie als Fluggast wissen

Air Berlin stellt den Flugbetrieb ab dem 28. Oktober ein. Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt Adrian Kreller. Er ist Experte für Fluggastrechte und deutscher Country Manager des weltweit führenden Portals für Fluggast-Entschädigungen, AirHelp (www.airhelp.com):

“Air Berlin teilte aktuell mit, dass das Unternehmen den eigenen Flugbetrieb ab dem 28. Oktober einstellen werde. Betroffene Passagiere, die ihr Ticket nach dem 15. August gebucht haben, bekommen den vollen Kaufpreis automatisch erstattet. An diesem Tag hat die Airline offiziell Antrag auf Insolvenz gestellt. Wer sein Ticket jedoch vor dem 15. August gebucht hat, geht leer aus. Einzig Reisende, die ihre Flüge als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, erhalten einen Ersatz. Entsprechende Reiseanbieter sind nämlich dazu verpflichtet, sich gegen Insolvenzen zu versichern und müssen ihren Kunden in diesem Fall den vollen Kaufpreis erstatten oder für eine Alternativbeförderung sorgen. Eine weitere Option, den Kaufpreis zurückzuerhalten, besteht für Passagiere, die zwar bei Air Berlin direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt”.

Flugausfälle und -verspätungen können unter Umständen zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist abhängig von der Länge der Verspätung am Zielort, der Flugdistanz sowie des Grundes für die Verspätung oder den Ausfall. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen.

Fragen und Antworten zur aktuellen Lage bei Air Berlin

Der letzte Flug von Air Berlin wird am 27. Oktober von München nach Berlin gehen. Das teilte eine Unternehmenssprecherin am Donnerstag auf Anfrage mit. Die Maschine mit der Flugnummer AB6210 startet planmäßig um 21.35 Uhr in München und ist zur Ankunft in Berlin-Tegel um 22.45 Uhr vorgesehen. 


Fluggäste können ihre eventuellen Entschädigungsansprüche auch über die Plattform AirHelp prüfen:

Mit der AirHelp-App können betroffene Passagiere noch am Flughafen prüfen, ob ihr Flug zu einer Entschädigung berechtigt. Dafür reicht es das Bordticket mit dem App-internen Boarding-Pass-Scanner einzuscannen. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine Entschädigung bei der Airline Geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt es gratis im Google Play Store und im App-Store von Apple.

test.de; AirHelp.com

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