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19.01.2018

Alkohol am Steuer ist keine Faschingsgaudi

Die Polizei musste alleine in den letzten Faschingstagen des vergangenen Jahres 39 Alkoholunfälle aufnehmen. 167 Fahrzeuglenker wurden bei den Kontrollen 2017 „aus dem Verkehr gezogen“, weil sie zu viel intus hatten. 60 Unbelehrbare standen unter Drogeneinfluss. 45 Mal konnte die Polizei eine Trunkenheitsfahrt vor Fahrtantritt noch verhindern. Zahlen, die für sich sprechen und belegen, dass die anstehenden, verstärkten Polizeikontrollen in der „heißen Phase“ des Faschingstreibens 2018 notwendig sind.

Alkohol und Drogen am Steuer sind sehr gefährlich und führen häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Toten und Verletzten. Sie kosten nicht nur viele Menschenleben, sondern verursachen auch vielfaches Leid und zerstören ganze Familien und Existenzen. Deshalb werden Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss auch hart bestraft. Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch noch berufliche Konsequenzen hinzu.

Polizeioberrat Martin Irrgang, Leiter verkehrspolizeiliche Aufgaben beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd, empfiehlt den Narren, sich bereits vor dem Feiern Gedanken über den Heimweg zu machen: „Wir wollen Ihnen nicht die Freude am Fasching verderben. Uns ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer gesund und sicher nach Hause kommen. Um sich und andere nicht zu gefährden ist es deshalb ratsam und empfehlenswert, das eigene Fahrzeug stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusteigen.“

Der Bußgeldkatalog sieht bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, zwei Punkte (nach dem neuen Punktesystem) in der Verkehrssünderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Die Sanktionen verdoppeln und verdreifachen sich entsprechend, wenn jemand bereits ein- oder mehrmals von der Polizei erwischt worden ist. Noch teurer wird es für diejenigen Verkehrssünder, die 1,1 und mehr Promille Alkohol im Blut haben und damit „absolut fahruntüchtig“ sind.

Jedoch droht bereits ab einem Wert von mehr als 0,3 Promille der Führerscheinentzug, wenn man alkoholisiert oder im Drogenrausch einen Verkehrsunfall verursacht. All diese Fahrer müssen sich für die begangene Straftat vor Gericht verantworten, das neben einer Eintragung in die Verkehrssünderkartei eine entsprechende Geldstrafe und regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug verhängt. Für die ganz Unbelehrbaren schließt sich übrigens bei 1,6 und mehr Promille oder im Wiederholungsfall automatisch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst einmal, ob der Betroffene überhaupt geeignet ist, erneut ein Kraftfahrzeug zu führen.

Damit es für Sie nach den „narrischen“ Tagen kein böses Erwachen gibt, rät Ihnen Ihre Polizei:

Polizei Oberbayern Süd

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