Bild: Angelika Warmuth
19.01.2021

Alkoholverbot in Bayern vom Verwaltungsgerichtshof gekippt!

Zur Begründung teilte das Gericht mit, dass nach Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung, die der Bundesgesetzgeber hier erteilt habe. Die Entscheidung des Senats gelte ab sofort bis zu einer Entscheidung.

Seit der zweiten Dezemberwoche durfte wegen der Corona-Pandemie in ganz Bayern Alkohol nicht mehr in der Öffentlichkeit getrunken werden. „Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum wird untersagt“, hieß es in der Corona-Verordnung des Freistaates.

Andere Corona-Beschränkungen bleiben bestehen

Der Eilantrag richtete sich auch gegen die 15-Kilometer-Regelung für tagestouristische Ausflüge, gegen Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Bibliotheken und Archiven. Eine Außervollzugsetzung lehnte das oberste bayerische Verwaltungsgericht hier aber ab.

Die Kontaktbeschränkungen seien vom Infektionsschutzgesetz gedeckt und angesichts des aktuellen Geschehens verhältnismäßig. Bei der Schließung von Bibliotheken und Archiven sei offen, ob diese angesichts fehlender Ausnahmen für Bring- und Abholdienste verhältnismäßig sei. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache überwiege aber das öffentliche Interesse an der Eindämmung der Corona-Pandemie gegenüber dem individuellen Interesse des Antragstellers.

Den Antrag, die 15-Kilometer-Regelung für tagestouristische Ausflüge außer Vollzug zu setzen, wies der Senat als unzulässig ab – der Antragsteller sei von der Regelung derzeit nicht betroffen, da Regensburg unter der Sieben-Tages-Inzidenz von 200 liege und die Regel damit nicht gelte. Der Senat traf damit aber keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Regelung.

Wird es doch wieder Alkoholverbote geben?

Die bayerische Staatsregierung will den Kommunen trotz der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes erneut lokale Verbote ermöglichen.

„Die Entscheidung des VGH ist bedauerlich, da Alkohol enthemmt und dazu beiträgt, mit den unbedingt nötigen Hygieneabständen laxer umzugehen“

Staatskanzlei

„Wir werden daher die alte Regelung wieder in Kraft setzen, wonach die Kommunen bestimmte Plätze festlegen, an denen der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verboten ist.“

Stadt München entscheidet sich gegen ein erneutes Alkoholverbot

Aus Sicht des Kreisverwaltungsreferates in München ist ein erneutes Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen derzeit nicht nötig.

„Im jetzigen Lockdown darf man seine Wohnung weiterhin rund um die Uhr nur aus triftigem Grund verlassen. ‚Alkoholkonsum‘ listet die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht als triftigen Grund auf. 

Was bleibt, ist ein Appell an Umsicht und Vernunft. Jede und jeder Einzelne muss für sich und andere Verantwortung übernehmen. Es geht jetzt wirklich nicht darum, bei jeder Regelung jedes auch noch so kleine Schlupfloch zu suchen und bis zum Anschlag auszureizen. Wir sind weiterhin mitten in einer Pandemie, die uns alle vor große Herausforderungen stellt.“

Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle

dpa-infocom

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