04.05.2015

Alle Informationen zum Bahn-Streik

Von Dienstag um 2 Uhr morgens bis Sonntag, 9 Uhr Uhr streiken alle bei der Lokführergewerkschaft GDL organisierten Beschäftigten im Regional- und Fernverkehr. Dies bedeutet: Für den Rest der Woche wird der S-Bahnverkehr in München stark betroffen sein. Ab heute wird bereits der Güterverkehr bestreikt.

Die S-Bahn München gibt dazu Folgendes bekannt:

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat zum Streik im Güter- und Personenverkehr der Deutschen Bahn aufgerufen. Der Ausstand im Personenverkehr ist für den Zeitraum von Dienstag, 5. Mai, 2 Uhr morgens bis Sonntag, 10. Mai, 9 Uhr morgens angekündigt. Bei der S-Bahn München wird es im Streikfall zu größeren Beeinträchtigungen mit Zugausfällen kommen. 

Ab morgen Vormittag, 04. Mai 2015 stehen die Ersatzfahrpläne zum Abruf bereit. Zusätzlich werden die Ersatzfahrpläne auch in der elektronischen Fahrplanauskunft aktualisiert. Bitte informieren Sie sich deshalb ab Dienstag, 05. Mai 2015 vor Ihrer Fahrt auch unter www.bahn.de/liveauskunft.

Ab Montag, 4. Mai 2015,  12 Uhr steht Ihnen die kostenlose Servicerufnummer 08000 996633 zur Verfügung.

Ersatzfahrpläne für Bahnreisende und S-Bahn-Pendler:

Eine weitere ständig aktualisierte Informationsmöglichkeit ist der Streckenagent der S-Bahn München. Dort können Sie sich in eine Mailingliste für Ihre favorisierten Strecken eintragen und werden per Mail informiert, wie die aktuelle Fahrplanlage ist. Sie können dem Streckenagenten auch auf Twitter folgen.

Bei der Liveauskunft der Bahn könne Sie Ihren Start- und Zielpunkt eingeben und bekommen die momentan verfügbaren Verbindungen angezeit.

In Kürze werden die Ersatzfahrpläne für den Münchner S-Bahn-Verkehr und den Fernverkehr in Bayern und deutschlandweit veröffentlicht.

Kostenfreie Erstattungen von Fahrkarten aufgrund streikbedingter Zugausfälle

Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Fahrgäste, die ihre Reise nicht antreten, können ihr Ticket auch nach dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen.
Alternativ können Reisende den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge.

Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der Deutschen Bahn können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten kommen die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Anwendung.

Die Mitarbeiter in den DB Reisezentren und an der DB Information helfen bei Fragen gerne weiter.

Foto: MVV

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