Markus Söder möchte „keine schwedische Strategie“, sondern die „bayerische“, besonnene Strategie beibehalten. Dabei will er unbedingt einen zweiten General-Lockdown vermeiden. Wirtschaftserhaltung, Schule, Kita und Arbeitsplätze haben Priorität, das Freizeitverhalten sei zwar wichtig, müsse aber etwas zurückstecken, so Söder. Das Ausbruchsgeschehen soll überwiegend durch regionale Eindämmungen kontrolliert werden.
Wenn das Ausbruchsgeschehen zu hoch ist, sollen Städte an sogenannten „Hotspots“ eine Maskenpflicht erlassen. In München zum Beispiel soll es ab Donnerstag solch eine Maskenpflicht in der Innenstadt geben.
„Die Maske ist das zentrale Instrument.“
Markus Söder
Außerdem sollen bayerische Städte dann an den öffentlichen Plätzen auch ein Alkoholverbot erlassen.
„Mehr Maske, weniger Alkohol“
Markus Söder
Bei einer Inzidenz von 50 oder mehr können die betroffenen Regionen laut Söder die Sperrstunde auf 23 Uhr vorziehen.
In Städten bzw. Landkreisen mit einem hohen Ausbruchsgeschehen soll es dann auch härtere Regeln für Feste und Feiern geben: Die maximale Personenzahl werde dann auf 25 in Innenräumen und 50 im Freien reduziert, sagte Söder. Für Treffen in der Öffentlichkeit und in Gaststätten gilt: Maximal fünf Personen aus mehreren Haushalten dürfen sich treffen. Zuvor durften sich bis zu 10 Personen treffen.
Professionelle Veranstaltungen sollen eher unterstützt werden, als private. Wenn es einen professionellen Veranstalter – beispielsweise Theater oder Opern – gebe, sei das Ausbruchsgeschehen besser zu steuern und einzudämmen, so Söder. Ziel sei es, sogenannte „Party-Hotspots“ zu entschärfen. Diese seien anders zu bewerten als eine offizielle Veranstaltung mit Hygienekonzept in einem Gasthaus, so Wirtschaftsminister Aiwanger.
Vor dem Hintergrund des am Donnerstag anstehenden Super-Cup-Spiels des FC Bayern München in Budapest gibt es schärfere Maßnahmen für Fußballfans. Budapest gilt derzeit wieder als Risikogebiet. Wer wegen Sport- und Kulturveranstaltungen in Risikogebiete reist, muss sich dann nach der Rückkehr in Selbstisolation begeben oder ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Geschäftsreisende und Berufspendler sollen von der Quarantäne-Pflicht befreit werden.