Bild: Michael Kappeler, dpa
01.07.2020

Bayern verlängert Kontaktbeschränkungen

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern geht Bayern in der Coronakrise einen vorsichtigen Weg. Während Länder wie zum Beispiel Thüringen die Beschränkungen aufgehoben haben, heißt es im Freistaat weiter „Abstand halten“. Bis zum 19. Juli gelten jetzt die Kontaktbeschränkungen.

Was darf ich und was nicht?

Das heißt also: Im öffentlichen Raum dürfen Sie sich nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands oder mit nicht mehr als 10 Personen verschiedener Haushalte treffen. Im privaten Raum, also zum Beispiel im eigenen Garten, gibt es keine Begrenzungen, solange dabei der Abstand eingehalten werden kann.

Zu anderen Menschen muss, wo immer möglich, ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden. Außerdem gilt nach wie vor die Maskenpflicht, zum Beispiel beim Einkaufen oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Grillen oder Feiern auf öffentlichen Plätzen ist auch nach wie vor nicht erlaubt.

Hier gibt es weitere Infos

Zur Übersicht

Auch interessant