06.03.2015

Bayern verlangt härtere Strafen für Wohnungseinbrüche

Der Schaden nach Einbrüchen etwa durch organisierte Banden sei nicht nur materiell, sondern könne die betroffenen Menschen selbst erschüttern und zu psychischen Leiden führen.

Bausback plädierte dafür, die Verfolgungsmöglichkeiten von Staatsanwaltschaft und Polizei zu verbessern. Vor allem verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie Telefonüberwachungen sollten ausgeweitet werden. Künftig müsse gelten: «Jeder Wohnungseinbruchsdiebstahl kann Anlass für eine Telefonüberwachung sein.»

Bisher sei dies nur möglich, wenn nachgewiesen werden könne, dass es sich um Bandenkriminalität handele. Bis dies erkannt werde, bestehe meist keine Möglichkeit mehr, die Telefonüberwachung einzurichten. Zudem müsse die Vernetzung aller beteiligten Kräfte und die Zusammenarbeit ausgebaut werden, sagte Bausback weiter. Der bayerische Gesetzesvorschlag wurde dem Rechtsausschuss zugeleitet.

dpa-infocom

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