«Ehe für alle» steht auf einer Hochzeitstorte in Berlin. Foto: Britta Pedersen/Archiv
06.03.2018

Bayern will von möglicher Klage gegen Ehe für alle abrücken

Diese Planung geht aus einer Vorlage für die Kabinettssitzung an diesem Dienstag hervor, die der dpa in München vorliegt. Anlass für das Bremsmanöver sind zwei Rechtsgutachten, die die Staatsregierung in Auftrag gegeben hatte.

Demnach bestehe zwar weiterhin die Option, in Karlsruhe gegen das Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften im Eherecht zu klagen, heißt es in der Kabinettsvorlage. «Allerdings sind nach einer Gesamtabwägung die Erfolgsaussichten als gering anzusehen.» Die «besseren rechtlichen Gründe» sprächen für die Zulässigkeit des Gesetzes und somit gegen eine Klage. Das endgültig letzte Wort hat aber das Kabinett.

Ehe für alle – ohne Klage

Bundestag und Bundesrat hatten die Ehe für alle kurz vor der Sommerpause 2017 beschlossen, also die völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Partnerschaften, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts. Seit dem 1. Oktober 2017 können schwule und lesbische Paare nunmehr genau wie heterosexuelle Paare heiraten, mit allen Rechten und Pflichten.

Verfassungsrechtler waren sich damals aber uneins, ob dazu eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte eine Verfassungsklage seiner Regierung deshalb ausdrücklich offengelassen. Man habe erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, hieß es damals.


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