Ein Hinweisschild mit Bundesadler. Foto: Uli Deck/Archivbild
02.04.2019

BGH-Urteil: Kein Schadenersatz vom Arzt für künstlich hinausgezögerten Tod

Der Bundesgerichtshof (BGH) beantwortet heute die schwierige Frage, ob Ärzte für künstlich verlängertes Leiden am Lebensende finanziell geradestehen müssen. Geklagt hat ein Mann aus München, dessen schwer demenzkranker Vater bis zum Tod jahrelang über eine Magensonde ernährt wurde. Der Sohn hält das für einen Fehler des behandelnden Hausarztes – sein Vater habe sinnlos leiden müssen. Als Alleinerbe will er von dem Arzt Schmerzensgeld und Ersatz der Behandlungs- und Pflegekosten, insgesamt mehr als 150.000 Euro und hofft auf ein BGH-Urteil.


Update von 10:35 Uhr:

Ärzte haften grundsätzlich nicht mit Geld, wenn sie einen Patienten zum Beispiel durch künstliche Ernährung länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten und damit sein Leiden verlängern. Es verbiete sich generell, ein Weiterleben als Schaden anzusehen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag und wies eine Klage auf Schmerzensgeld und Kostenersatz im Namen eines verstorbenen Demenzkranken ab.


BGH-Urteil über Wert und Unwert eines Lebens

Der Anwalt des Klägers streitet in dem Fall um Grundsätzliches. Er meint, dass medizinische Standards nur dann eingehalten werden, wenn Ärzte für Verstöße auch haften müssen. Deshalb hat er Revision in Karlsruhe eingelegt, obwohl das Münchner Oberlandesgericht (OLG) seinem Mandanten 40.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte.

Nach der Verhandlung Mitte März erscheint es aber wahrscheinlicher, dass der BGH das OLG-Urteil aufhebt und die Klage insgesamt abweist. Die Richter hatten erhebliche Bedenken geäußert, über den Wert oder Unwert eines Lebens zu entscheiden. Bis zur Urteilsverkündung wollten sie den Fall aber noch einmal beraten. (Az. VI ZR 13/18)


dpa-infocom

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