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27.04.2021

Biergärten und Pfingsturlaub

Der jetzige Lockdown wird bis zum Ende der Pfingstferien verlängert – mit einigen Lockerungen. Unter anderem dürfen inzidenzabhängig Bereiche der Außengastronomie, Kinos und Theater öffnen. Das hat das bayerische Kabinett am Dienstag (4. Mai 2021) beschlossen.

Lockerungen für die Außengastronomie und Theater

Seit dem 10. Mai gibt es in einigen Orten wieder Biergarten-Schmankerl im Sitzen oder einen Brunch mit der besten Freundin auf der Terrasse des Lieblings-Cafés: Mit negativem Test und fest gebuchtem Termin dürfen in Orten mit einer Inzidenz von unter 100 Biergärten und andere Außengastronomiebereiche wieder öffnen, auch für Kinos und Theater gilt dies. Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 sollen auch Proben und Auftritte für Amateurbands möglich werden. 

Pfingsturlaub wird möglich!

Ab dem 21. Mai kann es Öffnungen für Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen geben – solange die entsprechenden Orte eine Inzidenz von unter 100 haben und ein entsprechendes Test- und Hygienekonzept vorlegen.

Ab dem Pfingstwochenende dürfen auch Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt sowie Außenbereiche von Thermen wieder öffnen.

In Regionen mit eine Inzidenz unter 100 dürfen ab dem 21. Mai Freibäder unter Auflagen wieder öffnen dürfen – mit Tests und Termin.

Bayern hebt Kontaktbeschränkungen für doppelt Geimpfte auf

Bereits ab dem 6. Mai gelten für vollständig Geimpfte oder Genesene  in Bayern keine Kontaktbeschränkungen und keine nächtliche Ausgangssperre mehr. Diese werden behandelt wie negativ Geteste, müssen also beispielsweise auch bei Einreisen oder beim Shoppen keinen Test mehr vorlegen. Laut RKI gehe von zwei Mal Geimpften kein Infektionsrisiko mehr aus, so Söder. Man müsse den Menschen ihre Grundrechte schnellstmöglich zurückgeben, sagte der bayerische Ministerpräsident am Dienstag. Alle anderen Hygieneregeln und die Maskenpflicht gelten aber weiterhin für Geimpfte.

Seit Mittwoch, 28. April müssen doppelt Geimpfte in Bayern in Geschäften bei der Regel „Click and Meet“ oder beim Friseur keinen negativen Test mehr vorlegen – sie werden dann wie negativ Getestete behandelt, wenn sie die Impfung entsprechend nachweisen können. Auch bei der Einreise-Quarantäneverordnung gibt es daher Erleichterungen für zwei Mal Geimpfte. So könne auch ein Anreiz zur Impfung geschaffen werden.

Mehr Schüler zurück in den Grundschulen

Auch für die Grundschulen gibt es Erleichterungen:  Bei einer Inzidenz unter 165 gilt ab kommender Präsenz- bzw. Wechselunterricht für die Schülerinnen und Schüler. Erst ab 165 müssen die Grundschulen in den Distanzunterricht wechseln.

Nach den Pfingstferien, ab dem 7. Juni, soll bei entsprechendem Infektionsgeschehen diese Regel für alle anderen Schulen auch gelten.

In Bayern sollen zudem bereits im Mai erste Betriebsärzte in Unternehmen impfen, ab Juni soll es noch ein verstärktes Impf-Angebot für Schülerinnen und Schüler geben, beginndend mit den Abschlussklassen.

Neue Regeln für Geschäfte, Zoos und Autokinos

Über einer Inzidenz von 100 dürfen seit dem 28. April auch unter anderem Buchhandlungen, Gärtnereien, Gartenmärkte und botanische Gärten und Zoos unter Hygieneauflagen wieder geöffnet haben. In Zoos benötigen Besucher bei höheren Inzidenzen für einen Zutritt die Vorlage eines negativen Tests. Auch Autokinos dürfen wieder unabhängig von der Inzidenz öffnen.

Erleichterungen für Kinder beim Sport

Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes,  negatives Testergebnis nachweisen können.

Welche Regeln gelten noch für den Einzelhandel?

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 geht Shoppen nur mit Termin, darunter ohne. Zwischen 100 und 150 gilt das Prinzip „Click and Test“, also Einkaufen mit Termin und einem negativen Test – welche Tests zugelassen sind, finden Sie hier.

In Regionen mit einer Inzidenz von über 150 dürfen nur noch Geschäfte für den täglichen Bedarf geöffnet haben – in allen anderen Läden (außer zB Supermärkte, Drogerien, aber auch seit 28. April Gartenmärkte und Buchhandlungen) ist Einkaufen dann nur noch per „Click & Collect“ möglich. Friseure dürfen inzidenzunabhängig geöffnet haben, allerdings wird dort immer ein Termin und Test benötigt.

Testpflicht an den Schulen

Auch in Regionen mit einem Inzidenzwert von unter 100 müssen Schüler und Lehrer mindestens zweimal die Woche getestet werden. In Orten mit höheren Zahlen sind auch mehr Tests möglich. Ab einer Inzidenz von 100  gilt Notbetreuung in den Kindergärten und Distanzunterricht an den Schulen für alle Klassen außer die Abschlussjahrgänge und die vierten Klassen.

Diese Regeln gelten außerdem

In Regionen mit einer Inzidenz von unter 100 sind Treffen zwischen zwei Haushalten mit maximal 5 Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Haushalt.

Liegen die Regionen darüber, kommt es zu entsprechenden Verschärfungen („Notbremse“) – inklusive einer nächtlichen Ausgangssperre von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Bei Autofahrten im privaten Pkw gilt eine Maskenpflicht, wenn die Mitfahrer nicht aus dem eigenen Haushalt sind. Treffen und Sport sind dann nur noch zwischen einem Haushalt und maximal einer weiteren, haushaltsfremden Person erlaubt. 

Für Reiserückkehrer gilt: Jeder (außer vollständig Geimpfte / Genesene) muss bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, nicht nur wenn er aus einem Risiko- oder Mutationsgebiet kommt. Auch für Flugreisende gilt diese Regelung. Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss mindestens 10 Tage in Quarantäne (mit einem negativen Test kann die Quarantäne nach fünf Tagen beendet werden). Für Mutationsgebiete gilt eine Quarantäne-Zeit von 14 Tagen – eine Möglichkeit zur Verkürzung gibt es nicht.

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