Der Biergarten ist ein Herzstück bayerischer Lebensart – ein Ort der Geselligkeit, Tradition und Entspannung. Doch wie verhält man sich dort richtig? Was ist erlaubt, was wird geduldet und was sollte man besser lassen? Hier ist der ultimative Biergarten-Knigge für einen gelungenen Besuch
Das Mitbringen eigener Speisen hat eine lange Tradition in bayerischen Biergärten. Die sogenannte Biergartenverordnung von 1812 erlaubte es den Gästen, ihre Brotzeit selbst mitzubringen, da die Brauereien nur Bier, aber keine Speisen ausschenken durften.
Und das ist bis heute so: Essen darf mitgebracht werden. Erlaubt sind klassische kalte Speisen wie Obazda, Radieschen, Gurken, Wurstsalat, Kartoffelsalat, Emmentaler, Radi, Leberkäs, Brot, Butter sowie Salz und Pfeffer. Eine Ausnahme gibt es: Eigene Brotzeit ist nur im Selbstbedienungsbereich erlaubt.
No Go:
Während das Mitbringen von Speisen in vielen Biergärten erlaubt ist, gilt das nicht für Getränke. Eigene Getränke mitzubringen, wird in der Regel nicht gerne gesehen. Die Wirte leben vom Getränkeverkauf, und es gehört zum guten Ton, sein Bier oder andere Getränke vor Ort zu kaufen.
In bayerischen Biergärten ist es üblich, dass man sich zu anderen Gästen an den Tisch setzt. Ein freier Platz ist ein freier Platz – einfach höflich fragen und dazusetzen. Das fördert die Geselligkeit und ist Teil der Biergartenkultur.
Stammtische sind heilig: An Stammtischen darf nur Platz nehmen, wer eingeladen wird.
Zuprosten mit Blickkontakt: Ein Prosit gehört dazu – aber bitte mit Augenkontakt. Mehrfaches Anstoßen während des Abends ist üblich.
Selbstbedienungsbereich vs. Bedienbereich: Eigene Brotzeit ist nur im Selbstbedienungsbereich erlaubt. Im Bedienbereich sollten Speisen und Getränke beim Wirt bestellt werden.
Rücksichtnahme: Lautes Verhalten, das andere Gäste stört, sollte vermieden werden.