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13.04.2021

Bis Anfang Mai: Bayern verlängert den Lockdown

Die aktuelle Corona-Infektionsschutzverordnung wäre ansonsten in der Nacht auf nächsten Montag ausgelaufen. Auch die Einreisequarantäneverordnung werde entsprechend verlängert.

„Die Lage ist weiter besorgniserregend“, sagte Herrmann. Die Inzidenz im Land liege bei 160, im Vergleich zur Vorwoche gebe es 100 Prozent mehr Todesfälle. Zudem seien die Intensivstationen immer stärker ausgelastet. Generell sei zu beobachten, dass gerade Jüngere stärker von Infektionen betroffen seien. Rund fünf Prozent aller registrierten Corona-Tests seien derzeit positiv, Tendenz steigend. Einziger Lichtblick sei die positive Entwicklung bei den Impfungen.

Das neue Infektionsschutzgesetz kommt!

Außerdem hat das Bundeskabinett am Dienstag eine Änderung am Infektionsschutzgesetz beschlossen – demnach müssen bundesweit in Kreisen über einer Inzidenz von 100 schärfere Maßnahmen wie etwa nächtliche Ausgangssperren oder Geschäftsschließungen gelten. Damit das Gesetz so kommt, müssen jetzt noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.  Welche Regeln für Bayern gelten, lesen Sie hier.

Mehr Tests für Arbeitnehmer

Unternehmen in Deutschland sind dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten Corona-Tests anzubieten, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten. Das hat das Bundeskabinett am Dienstag ebenfalls beschlossen. Betriebe müssen ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot machen. Bei dem Beschluss handelt es sich um eine Angebotspflicht. Eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht.

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dpa-infocom

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