Die Maßnahmen seien zur Abwehr des Welses gerechtfertigt gewesen, «um die Verletzung weiterer Badegäste zu verhindern», hieß es.
Die Staatsanwaltschaft war aufgrund von Anzeigen in dem Fall tätig geworden und prüfte, ob einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gab.
Angriff aus dem Nichts
Der zwei Meter lange Wels hatte nach Polizeiangaben am 20. Juni an dem beliebten See im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mehrere Badende angegriffen und verletzt. Die Polizei entschied zusammen mit einem Anglerverein und der Wasserwacht, das Tier zu töten, weil es demnach ein Sicherheitsrisiko für die Badegäste und Besucher eines Musikfestivals an dem See darstellte.
Der beschuldigte Beamte schoss laut den Ermittlern dreimal auf den Fisch, traf diesen aber nicht. Der Angler fing das Tier schließlich und erlegte es fachgerecht.
Laut Staatsanwaltschaft unterliegen Welse weder einer gesetzlichen Schonzeit noch einem Mindestmaß als Voraussetzung für deren Fang. «Eine gesetzliche Einschränkung hinsichtlich des Fangs und der Entnahme von Welsen besteht somit nicht.» Dementsprechend sei keine Strafbarkeit des Anglers festzustellen gewesen. Und auch der Polizist habe schießen dürfen, sagte ein Behördensprecher.
Der Fisch wurde später verspeist.