Bei der bevorstehenden Novellierung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes wolle er deshalb eine Bestimmung aufnehmen, die deutlich mache: «Ein generelles Verbot von Künstlicher Intelligenz in Prüfungsordnungen macht keinen Sinn. Wir wollen quasi das Verbot verbietet.» Zuvor hatte der «Bayerische Rundfunk» darüber berichtet.
Statt die KI zu verbieten, müssten bei den Prüfungen diejenigen Fähigkeiten geprüft werden, bei denen das menschliche Denken den Unterschied mache, erläuterte Blume. «Das heißt: Kompetenzorientierung wird noch viel wichtiger!» KI-Kompetenz müsse möglichst früh in der Bildungslaufbahn möglichst klug integriert werden – auch in den Schulen.
Blume führte aus: «Ich bin überzeugt: Digitale Fähigkeiten und Fertigkeiten, besonders der Umgang mit KI, werden sich zu einer neuen Kulturtechnik entwickeln: Lesen, Rechnen, Schreiben und der Umgang mit Künstlicher Intelligenz.»