Obwohl die Initiative HochhausStOPP genügend Unterschriften gesammelt hatte: Der Münchner Stadtrat hat das Bürgerbegehren soeben als unzulässig erklärt. Die Hochhausgegner hatten bei einer Niederlage bereits eine Klage beim Verwaltungsgericht München angekündigt. So Initiator Robert Brannekämper im Arabella München-Interview.
Laut Stadt verstößt die Frage des Bürgerbegehrens gegen das bauplanungsrechtliche Abwägungsgebot unzulässig.
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