06.03.2018

Alternative zum eigenen Wagen?

Carsharing liegt im Trend – und ist für Besitzer eines Dieselfahrzeugs vielleicht schon bald nötig, um trotz Fahrverbot in die Innenstadt zu kommen.

Auf carsharing-experten.de können Sie Ihren Startpunkt angeben – zum Beispiel München, Freising, Erding etc. – und bekommen eine Liste der Anbieter in Ihrer Region. Klicken Sie auf die Links, informieren Sie sich über die Konditionen und Bewertungen der -auch privaten- Anbieter und gehen Sie von dort auf deren Websites. Dort wählen Sie dann ein Fahrzeug nach Ihren Bedürfnissen aus – und fahren los!

Besonderes Highlight bei den Carsharing-Experten: Die „Beispielfahrten“ mit Preisbeispielen der Carsharing-Anbieter – so können Sie sich schnell ein Bild machen, welcher Anbieter für kürzere oder längere geplante Fahrten für Sie idealer ist.

Beachten Sie bitte: Bei den meisten Anbietern müssen Sie sich einmalig registrieren -meist bei einem Büro vor Ort- und eine Kaution hinterlegen. Erst dann können Sie sich auch auf die Schnelle eine Fahrgelegenheit besorgen.

Gleichzeitig gibt es in vielen Gemeinden eingetragenen Vereine, die das Carsharing für die Bürger erleichtern und noch günstiger machen:

Ganz neu in München: Oply

Kein Anspruch auf Vollständigkeit! Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Angebote bestehen. Und sagen Sie uns gerne unter aktion@radioarabella.de oder über unser Hörertelefon 089 – 44 33 44 33 (auch per WhatsApp) Bescheid, um diese Liste fortzuführen!

Der ADAC hat übrigens Carsharing-Anbieter getestet:

https://www.radioarabella.de/arabella-aktuell/adac-carsharing-test-stadtauto-muenchen-schneidet-gut-ab/

Auch politisch gewinnt das Thema immer mehr an Gewicht, wie ein Bericht zur der heutigen Kabinettssitzung zeigt:

Der Freistaat möchte die Kommunen beim unbürokratischen Ausbau von entsprechenden Angeboten unterstützen. Die Staatsregierung bereitet dazu ein Gesetzgebungsverfahren vor, das Bayerns Städten und Gemeinden in Zukunft mehr Planungsfreiheit geben wird, um im öffentlichen Raum Parkplätze für Carsharing-Autos auszuweisen. Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: „Die Kommunen werden durch die geplante Neuregelung Rechtssicherheit erhalten und können dann selbst entscheiden, in welchem Umfang in ihrer Stadt oder Gemeinde Bedarf für Carsharing-Parkplätze ist. Gerade in Ballungsräumen können topmoderne Leihwägen das eigene Auto ersetzen und so den innerstädtischen Autoverkehr entlasten. Carsharing wird damit zu einem wichtigen Baustein der Reduzierung des Autoverkehrs in Ballungsräumen – und damit auch der Schadstoffbelastung.“

Herrmann verspricht sich von einer stärkeren Vernetzung verschiedener Verkehrsträger und -angebote zudem eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs: „Unsere Zielsetzung ist, den Menschen mit möglichst wenig Aufwand die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel je nach Bedarf zu ermöglichen: Also zum Beispiel mit dem Leihauto zum Bahnhof, mit dem Zug weiter und am Zielbahnhof mit dem Radl zum Zielort.“ Auf die Gemeinden werden durch die Neuregelung auch keine Folgekosten zukommen, betonte der Verkehrsminister, da sie von den Anbietern Gebühren für die exklusive Nutzung von Straßenflächen verlangen können. Somit ist eine Refinanzierung anfallender Kosten gesichert.

Carsharing ist in Bayern immer beliebter. Seit 2013 haben sich die Leihfahrzeuge der Anbieter in Bayern fast verdoppelt von 550 auf knapp 1.100 Autos. In gleicher Geschwindigkeit hat sich die Anzahl der Nutzer entwickelt. Gab es 2013 erst 13.600 Nutzer, so sind heute 25.400 Menschen bei Carsharing-Anbietern angemeldet. Bisher kann das sogenannte stationsbasierte Carsharing nach dem Carsharinggesetz des Bundes aus 2017 jedoch nur an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, wie beispielsweise dem Mittleren Ring in München, angeboten werden, nicht aber an Ortsdurchfahrten von Staatsstraßen und Kreisstraßen sowie an Gemeindestraßen.


Foto: ADAC

 

 

 

 

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