Eine Demonstrantin gegen das Freihandelsabkommen Ceta hält ein Schild. Foto: Tobias Hase/Archiv
15.02.2017

Gericht stoppt CETA-Volksbegehren – Kritiker machen weiter

«Die gesetzlichen Voraussetzungen sind nicht gegeben», sagte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in München. Mit einer Ratifikation des Handelsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union würden – anders als von den Kritikern behauptet – keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen.

Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung die Haltung des bayerischen Innenministeriums. Dieses hatte mit einer identischen Begründung im vergangenen Oktober kein Volksbegehren eingeleitet, obwohl die Initiatoren zuvor mehr als 30.000 gültige Unterschriften – und damit mehr als die notwendigen 25.000 – eingereicht hatten. Allerdings musste das Ministerium – wie in solchen Fällen vorgesehen – im Anschluss den Verfassungsgerichtshof anrufen und die Entscheidung überprüfen lassen.

Ziel der Ceta-Kritiker war es, durch ein Volksbegehren eine Gesetzesvorlage in den Landtag einzubringen oder – falls dieser sie nicht annimmt – über einen Volksentscheid herbeizuführen, die die Staatsregierung verpflichtet, im Bundesrat gegen Ceta zu stimmen. Sie argumentierten, dass der Freistaat mit der Ratifikation von Ceta Teile seiner souveränen Gesetzgebungskompetenzen verlieren werde.

CETA-Kritiker kämpfen weiter

«Wir sind natürlich enttäuscht», sagte Susanne Socher, Sprecherin des Landesverbandes Bayern des Vereins «Mehr Demokratie» und Vertrauensperson des Volksbegehrens. Durch ein Volksbegehren hätte es eine Chance gegeben, die massive Kritik in der Bevölkerung gegen Ceta zu befrieden. Das Gericht habe nun diese Möglichkeit genommen. Auch wenn in Bayern damit der Protest einen Dämpfer erhalten habe, bleibe aber noch Hoffnung, betonte Socher.

Denn in anderen Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, liefen eigene Volksinitiativen gegen Ceta. Zudem seien Grüne und Linke in 12 von 16 Bundesländern an der Regierung beteiligt und hätten teilweise eine Ablehnung des Abkommens in ihren Koalitionsverträgen festgeschrieben. «Wir glauben, dass es noch mehrere Stolpersteine für Ceta gibt. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen», sagte Socher.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) reagierte mit Genugtuung auf die Entscheidung. Mit dem Volksbegehren sollte versucht werden, mit einem Landesgesetz etwas zu regeln, was eindeutig in die Zuständigkeit des Bundes falle. «Deshalb ist dieses Volksbegehren unzulässig. Das war unsere Auffassung, und die ist durch den Verfassungsgerichtshof jetzt bestätigt worden», sagte Herrmann am Mittwoch im Landtag. Auch aus der Wirtschaft kamen umgehend positive Reaktionen: «Ceta hat eine weitere Hürde genommen, das ist eine gute Nachricht für das Exportland Bayern», sagte der Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags, Eberhard Sasse.

dpa-infocom

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