Die ehemalige Staatskanzleichefin Christine Haderthauer. Foto: Peter Kneffel/Archiv
26.11.2015

Christine Haderthauer wird Immunität verlieren

Der Rechtsausschuss des Landtags erhob am Donnerstag keine Einwände gegen den Plan der Staatsanwaltschaft München II, einen Strafbefehl gegen Christine Haderthauer zu beantragen. Nun muss noch die Vollversammlung des Landtags zustimmen, das ist jedoch nach den parlamentarischen Gepflogenheiten ebenso Formsache wie die Behandlung im Rechtsausschuss.

Die CSU-Politikerin hatte wegen der Modellbau-Affäre im September 2014 ihr Amt als Staatskanzleichefin verloren. Von den ursprünglichen Vorwürfen der Ermittler ist jedoch nicht mehr viel übrig. Anstelle von Betrug und Steuerhinterziehung wird ihr nur noch ein vergleichsweise geringfügiger Verstoß gegen die Abgabenordnung vorgeworfen.

Der Strafprozess gegen den vom Dienst suspendierten Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer beginnt kommende Woche. Vom nächsten Donnerstag (3. Dezember) an sind sieben Verhandlungstage angesetzt, wie das Oberlandesgericht München mitteilte. Das Urteil soll von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II am 25. Januar 2016 verkündet werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang November Anklage gegen Hubert Haderthauer wegen Betrugs und Steuerhinterziehung erhoben. Es geht um die sogenannte Modellbau-Affäre: Die CSU-Politikerin aus Ingolstadt und ihr Ehemann waren bis 2008 nacheinander Miteigentümer des Unternehmens «Sapor Modelltechnik», das teure Modellautos verkaufte, die von Straftätern in der Psychiatrie gebaut wurden. Wichtigster Konstrukteur war ein verurteilter Dreifachmörder.

Kürzlich hatte die Staatsanwaltschaft ihre Betrugsermittlungen gegen Christine Haderthauer, die wegen der Affäre von ihrem Amt als bayerische Staatskanzleichefin zurücktreten musste, nach mehr als einem Jahr eingestellt. Hubert Haderthauer hingegen wirft die Behörde vor, als geschäftsführender Sapor-Gesellschafter einem früheren Mitgesellschafter einen niedrigeren Unternehmenswert vorgetäuscht und ihn so um gut 84 000 Euro geschädigt zu haben.

Der Mediziner darf derzeit nicht als Landgerichtsarzt arbeiten. Die Regierung von Oberbayern sieht durch die Vorwürfe das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben, das bei einem Beamten bei einer gerichtsnahen Tätigkeit aber bestehen müsse.

dpa-infocom

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