Bild: Michael Kappeler, dpa
07.07.2020

Corona: Diese neuen Regeln gelten jetzt!

Die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen, zum Beispiel Hochzeiten oder Vereinssitzungen, wird verdoppelt. Künftig dürfen 100 Menschen im Innenbereich und 200 Menschen im Außenbereich teilnehmen, sagte Florian Herrmann am Dienstag nach einer Kabinettssitzung.  Diese Beschränkung der Teilnehmerzahl gilt auch, wenn die Veranstaltung in Restaurants und anderen Gasthäusern stattfinden. Schankwirtschaften, Clubs und Discos müssen aber weiter geschlossen bleiben.

Der Betrieb von Freizeiteinrichtungen im Innenbereich (zum Beispiel Escape Rooms, Indoor-Spielplätze, Spielscheunen, Innen- Attraktionen in Freizeitparks) ist unter gleichen Voraussetzungen wie im Außenbereich zulässig, wenn der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept vorhält. Auch die Innenbereiche von Zoos und botanischen Gärten dürfen wieder unter Auflagen öffnen.

Auch im Sport gibt es Lockerungen: Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten können unter Beachtung unter Auflagen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Auch das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird; dabei darf die jeweilige Trainingsgruppe in Kampfsportarten maximal fünf Personen umfassen.

Kein Abstand mehr auf Ausflugstouren!

Bei den touristischen Erlebnisverkehren (wie zum Beispiel Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnfahrten) kann analog zu den Regelungen für den ÖPNV und Reisebusreisen am Platz auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m verzichtet werden. Die aktuellen Regelungen für touristische Freizeiterlebnisse, wie zum Beispiel Raftingtouren und Floßfahrten mit über 10 Personen, bleiben unverändert und sind durch das Hygienekonzept „Touristische Dienstleister“ generell an die 1,5 m-Mindestabstandsregelung gebunden.

Flusskreuzfahrtschiffe dürfen wieder fahren

Der Betrieb von Flusskreuzfahrtschiffen wird einheitlich in Bayern wieder zugelassen. Flusskreuzfahrtschiffe werden analog zu ortsfesten Hotels behandelt, da die Passagiere auf den Schiffen wie in einem schwimmenden Hotel über einen längeren Zeitraum hin übernachten, dort essen und auch die Freizeit zwischen den Landgängen dort verbringen. Die Reedereien müssen sich demnach an die Hygienekonzepte für Gaststätten und für Beherbergung halten.

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