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23.02.2021

Baumärkte, Blumenläden und Kosmetiksalons öffnen wieder

Nicht nur Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen, auch Blumenläden,  Gärtnereien und Gartenmärkte – das hatte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder bereits am Montag angekündigt.

„Es handelt sich um verderbliche Waren und sonst wird das ganze Blumengeschäft nur bei Discountern stattfinden, diese würden überrannt. Das macht Sinn dies anzupassen an der Stelle.“

Markus Söder

Kommende Woche gibt es weitere Öffnungen

Auch  Baumärkte und Kosmetikstudios dürfen wieder ab 1. März öffnen. Also: Fußpflege-, Maniküre- und Gesichtspflege-Salons dürfen wieder aufmachen. Dort gilt dann eine Maskenpflicht, soweit die Art der Dienstleistung diese zulässt. Für  Bau- und Gartenmärkte gilt eine Einlass-Regel. In Geschäften mit einer Größe von unter 800 Quadratmetern ist ein Kunde pro 10 Quadratmetern erlaubt, in größeren Märkten gilt die Regel: Auf 20 Quadratmeter ein Kunde.

Weitere Erleichterungen in Orten mit einem Wert unter 100

Seit Beginn der Woche durften wieder die ersten Fahrschüler, Grundschüler und Schüler der Abschlussklassen in den Präsenzunterricht zurückkehren. In Orten mit einem Inzidenzwert von unter 100 dürfen ab kommender Woche auch Musikschüler wieder einzeln unterrichtet werden. Dabei muss der Mindestabstand eingehalten werden und – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist – von Schülern und Lehrer Maske getragen werden.

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