Ob das in diesem Jahr wohl noch etwas wird mit am Strand liegen und Sonnenbaden? Während Entwicklungsminister Gerd Müller den Sommerurlaub auch außerhalb Deutschlands für möglich hält, sieht Ministerpräsident Markus Söder für dieses Jahr eher einen „Urlaub daheim“ im Kommen.
Bis zum 14. Juni gilt voraussichtlich die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes – der Urlaub in den Pfingstferien fällt damit für viele flach. Um dort geplante Reisen kostenlos zu stornieren, reicht die Reisewarnung als Grund aus.
Wie lange die Reisewarnung gilt, ist noch unklar – für die geplanten Urlaube in den Sommermonaten Juli und August gilt daher aktuell folgendes:
Hat der Veranstalter selbst die Reise storniert, so bekommen Sie eigentlich Ihr Geld zurück.
Derzeit ist aber eine Gutschein-Lösung im Gespräch – sowohl Reiseveranstalter als auch die Bundesregierung möchten statt Geld auszuzahlen Gutscheine für abgesagte Reisen oder Flüge ausgeben – andernfalls müssten die Veranstalter Rekordsummen zurückzahlen. Ob die Reisegutscheine kommen, muss allerdings von der EU-Kommission in Brüssel entschieden werden.
Gelten für das Urlaubsziel Reisewarnungen seitens der Bundesregierung, können Pauschalurlauber Ihre Reise in der Regel kostenfrei stornieren. Da die Reisewarnung derzeit nur bis Ende April gilt, ist es gut möglich, dass Sie, wenn Sie jetzt bereits Ihren Urlaub im Sommer absagen, auf den Stornokosten sitzen bleiben.
Wer keine Pauschalreise gebucht hat, sondern beispielsweise nur eine Ferienwohnung, sollte genau in den Vertrag schauen. Neben den vertraglichen Regelungen gilt dort im Zweifel das Mietrecht des Landes, in dem sich die Wohnung befindet – damit könnte es sein, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben, schreibt die Stiftung Warentest.
Es ist ein echtes Dilemma: Der Urlaub im August ist schon seit Monaten gebucht, aber ob er stattfinden kann, weiß niemand so recht. Tatsächlich können Sie bis zu 30 Tagen vor Beginn einer Reise eine Reiserücktrittsversicherung abschließen – so sind Sie im Falle von Krankheit und Co. auf der sicheren Seite. Allerdings: Schauen Sie auch hier genau in die vertraglichen Bedingungen, viele Veranstalter schließen nämlich Pandemien und andere Fälle „höherer Gewalt“ als Rücktrittsgrund aus. Gilt jedoch bis zum Antritt Ihrer Reise pandemiebedingt nach wie vor die Reisewarnung der Bundesregierung, so können Sie – zumindest als Pauschalurlauber – die Reise kostenfrei stornieren.
Nur noch äußerst selten hebt ein Flugzeug vom Boden ab, das Coronavirus führt zu zahlreichen Flugausfällen. Streicht Ihre Fluggesellschaft Ihren Flug infolge der Corona-Krise, steht Ihnen die Rückerstattung des Ticketpreises zu. Sie müssen hier auch keinen Gutschein annehmen, sondern haben Anspruch auf Erstattung des für den Flug bezahlten Betrages, schreibt Stiftung Warentest.
Haben Sie bereits Anzahlungen für einen Urlaub geleistet, bei dem noch Restzahlungen ausstehen und Sie aber unsicher sind, ob die Reise stattfindet oder gar der Veranstalter pleite geht, haben Sie zwei Möglichkeiten.
Entweder, Sie stornieren die anstehende Reise – ohne zu wissen, ob bis zum Beginn der Reise noch die Auswirkungen der Corona-Pandemie anhalten. Dann müssen Sie höchstwahrscheinlich auch Stornogebühren für die Reise zahlen. Gilt bis zum Beginn der Reise nach wie vor die Reisewarnung, können Sie diese eventuell zurückverlangen.
Wer die Reise nicht storniert, muss auch anstehende Restzahlungen für die Reise leisten – unabhängig davon, ob die Reise dann stattfindet oder nicht. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, so sind Sie auch im Falle einer Insolvenz seitens des Veranstalters auf der sicheren Seite. Individualreisen sind allerdings diesbezüglich nicht abgesichert.
Tatsächlich können Sie online Urlaubsreisen für den Sommer buchen, seit dem 27. April sollen auch erste Reisebüros wieder offen haben. Allerdings hat auch Bundesaußenministerin Ursula Von der Leyen dringend dazu geraten, mit der Urlaubsbuchung lieber noch zu warten – für Juli und August könnten jetzt noch keine Vorhersagen getroffen werden.
Wer seine Reise verschiebt anstelle sie zu stornieren, erhält tatsächlich von vielen Reiseveranstaltern Boni in Form von preislichen Ermäßigungen oder kann zumindest die Reise kostenlos umbuchen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Reiseveranstalter, für welchen Zeitraum dieser welche Möglichkeit anbietet.