Auch in München und der Region wird aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus das öffentliche Leben weitreichend eingeschränkt. Ab dem 21. März gilt außerdem eine bayernweite Ausgangsbeschränkung – das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur noch mit triftigem Grund gestattet. Was Sie jetzt noch dürfen, lesen Sie hier.
Bereits seit der vergangenen Woche haben Theater, Museen, Hochschulen, Schulen und Kindergärten in München geschlossen, Großveranstaltungen wie etwa Konzerte oder Theateraufführungen wurden bis voraussichtlich zum 19. April abgesagt.
Ab Dienstag, 17. März schließt Bayern zusätzlich sämtliche Freizeiteinrichtungen. Darunter fallen:
Auch die Wertstoffhöfe in München schließen teilweise. Nicht mehr geöffnet haben die Standorte:
Ab Samstag, 21. März, dürfen auch keine Restaurants oder Biergärten geöffnet haben – eine Verpflegung soll ausschließlich über „To-Go“, „Drive-in“ oder Lieferdienste möglich sein. Zuvor galt die Regelung, dass diese nur bis 15 Uhr geöffnet haben sollen.
Geöffnet haben dürfen nur noch Geschäfte bzw. Dienstleister, die der Gewährleistung der täglichen Versorgung dienen:
Diese dürfen sogar werktags bis 22 Uhr öffnen und auch sonntags geöffnet haben, dann von 12 bis 18 Uhr.
Diese Dienstleister dürfen noch geöffnet haben:
Auch der Online-Handel ist rund um die Uhr möglich.
Nichtsdestotrotz sollten Sie nachfragen, ob beispielsweise Ihre Werkstatt noch geöffnet haben, da viele Dienstleister Ihren Betrieb bereits eigenhändig eingestellt haben.
Bei U3, U4, U7, Bus und Tram kommt es zu kleineren Kürzungen – damit kann der Fahrplan bei vermehrten Personalausfällen trotzdem aufrecht erhalten werden.
Es gilt der Ferienfahrplan, ohne die morgendlichen Taktverstärker. Außerdem dürfen Busfahrer keine Fahrkarten mehr verkaufen und es ist nicht erlaubt, mit dem Fahrer in Kontakt zu treten – hierfür öffnen sich die Vordertüren an Bussen nicht, der Fahrerbereich ist abgesperrt.