Bild: Friso Gentsch
18.11.2021

CSU-Maskenaffäre: OLG München sieht keine Bestechlichkeit

Oberlandesgericht München: „Keine Bestechlichkeit“

„Keine Bestechlichkeit“ sieht das Oberlandesgericht München in der Maskenaffäre um die CSU-Politiker Nüßlein und Sauter, das hat das Gericht soeben mitgeteilt.

Beide Politiker stehen seit Monaten im Zentrum des Ermittlungsverfahrens – dabei ging es um den Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Es geht um Provisionen für den Handel mit Corona-Schutzmasken, die die Politiker kassiert haben sollen.

Nüßlein ist mittlerweile aus der CSU ausgetreten, Sauter lässt seine Parteiämter ruhen.

In der Erklärung heißt es, dass der Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt sei:

Soweit die genannten Beschlüsse aufgehoben wurden, stützen die Senate ihre Entscheidungen im Kern darauf, dass das den Beschuldigten zur Last liegende Verhalten den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt. „Dieser setzt voraus, dass einem Abgeordneten ein Vorteil als Gegenleistung für eine Handlung bei der Wahrnehmung seines Mandats zugewendet bzw. versprochen wird. Der Bundesgesetzgeber hat den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ausschließlich zum Schutz der Arbeit von Parlaments- und Fraktionsgremien geschaffen. Erfasst werden daher nur Bestechungshandlungen, durch die die Tätigkeit im Rahmen der parlamentarischen Arbeit im Plenum, den Ausschüssen sowie den Arbeitskreisen und -gruppen der Parteifraktionen beeinflusst werden soll.

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