14.12.2012, 12:30 Uhr
Folgende Änderungen treten zum Jahreswechsel 2012 / 2013 in Kraft:
Rundfunkgebühren werden durch die Zwangsabgabe „Rundfunkbeitrag“ ersetzt
- Zukünftig muss JEDER Rundfunkgebühren zahlen, egal ob er ein Gerät benutzt oder nicht.
- Der neue „Rundfunkbeitrag“ liegt bei 17,98 Euro.
- Die Abgabe wird pro Haushalt berechnet. Jeder Haushalt zahlt einmal die Gebühr, egal wie viele Geräte im Haus vorhanden sind. Das Autoradio ist auch inklusive.
- Mehr Informationen unter www.rundfunkbeitrag.de
Neuerungen beim Führerschein
- Änderungen treten am 19. Januar in Kraft.
- Führerscheine haben dann nur noch eine Lebensdauer von 15 Jahren.
- Es gibt aber keine ärztlichen Prüfungen oder dergleichen. Man will nur dafür sorgen, dass der Führerschein immer auf dem neuesten Stand ist, beispielsweise beim Foto.
- Alte Führerscheine bleiben bis 2033 von der Tauschpflicht befreit.
- Bei der Klasse A1 für Leichtkrafträder (ab 16 Jahre) fällt zukünftig die Beschränkung auf 80 km/h weg.
- Neue ausgestellte PKW-Führerscheine gelten nicht mehr für Trikes, hier ist zukünftig der Motoradführerschein nötig.
- Mehr Informationen finden Sie hier!
Das Briefporto steigt
- Standardbrief von 55 Cent auf 58 Cent.
- Maxibrief von 2,20 Euro auf 2,40 Euro.
- Büchersendungen in den Größen Standard und Kompakt gibt es zukünftig nicht mehr.
- Büchersendung Groß steigt von 0,85 Euro auf 1,00 Euro, Maxi von 1,40Euro auf 1,65.
- Weitere Informationen auf www.deutsche-post.de.
Minijobs
- Die Verdiensthöchstgrenze steigt von 400 Euro auf 450 Euro.
- Ab Januar besteht auch grundsätzlich die Rentenversicherungspflicht. Nur auf Antrag ist Befreiung davon möglich. Bisher war es umgekehrt.
Mehr Netto vom Brutto
- Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung fällt um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 %
- Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt von 5600 Euro auf 5800 Euro
Unisextarife Versicherungen
- Zukünftig darf bei der Beitragshöhe der Versicherungen nicht mehr zwischen Mann und Frau unterschieden werden.
- Mehr Informationen
Neuer Hartz IV Regelsatz
- Der Regelsatz steigt um 8 Euro auf 382 Euro
Schnelle Überweisungen:
- Banken und Sparkassen in der Europäischen Union müssen Überweisungen künftig zügiger ausführen
- Am Automaten und übers Internet innerhalb eines Tages, bei Überweisungen auf Papier innerhalb von zwei Geschäftstage. Bislang sind drei Tage erlaubt.
uk / fh