Juli! - Stift Konzept
01.07.2015

Das ändert sich zum 1. Juli

Ab dem 1. Juli 2015 treten folgende Gesetzesänderungen in Kraft:

Elterngeld plus

Bisher erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Diese Zeit erhöhte sich auf 14 Monate, wenn der Partner auch mindestens zwei Monate zuhause blieb. Nun können die Eltern diese Zeit sogar verdoppeln, wenn sie in der Zeit Teizeit arbeiten. Auch noch neu: Die Gesamtzeit darf auf -zum Unmut vieler Arbeitgeber- innerhalb von acht Jahren auf drei Phasen verteilt werden.

Ausführliche Informationen zum Elterngeld plus finden Sie hier.

Rente

Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2015 in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent und in den neuen um 2,5 Prozent. Der Rentenwert (die sits ein Rechenbeispiel für die monatliche Rente für ein Jahr Beschäftigung mit Durchschnittsentgelt) steigt auf 29,21 Euro (West) beziehungsweise 27,05 Euro (Ost).

Pfändungsgrenzen

Es gelten ab dem 1. Juli 2015 höhere Pfändungsgrenzen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können.

Außerdem soll so vermieden werden, dass Schuldner aufgrund von Pfändungsmaßnahmen auf Sozialleistungen angewiesen sind und dadurch letztlich die Allgemeinheit für private Schulden einzustehen hat.

Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steht nun bei 1073,88 Euro. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro für die erste und um monatlich je weitere 225,17 Euro für die zweite bis fünfte Person.

Einlagensicherung

Es gibt ein neues „Einlagensicherungsgesetz“, welches zum 3. Juli 2015 in Kraft tritt. Die Ersparnisse von Bankkunden sind damit besser vor dem Verlust bei Bankenpleiten geschützt. Es verspricht einen gesetzlich garantierten Schutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank. Dieses Mindestschutzniveau soll ab 3. Juli in allen 28 EU-Staaten gelten.

LKW-Maut

Weitere 1100 km autobahnähnlich ausgebauter Bundesstraßen sind nun mautpflichtig für LKWs mit mindestens 12 Tonnen Gewicht. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Euro im Jahr.

Schwarzfahren

Zum ersten mal seit 12 Jahren wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ angehoben, und zwar von 40 auf 60 Euro. Zahlen muss man, wenn man ohne gültigen Fahrschein im öffentlichen Personennahverkehr erwischt wird. Ausnahme für München: Hier schaffen die Verkehrsbetriebe die Umstellung erst zum August!

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