Normalerweise werden die Heizungen nicht das ganze Jahr betrieben. „Der Vermieter kann während der Sommermonate den Haupthahn abdrehen. Wenn es aber, wie jetzt, wieder kühler wird, muss der Mieter natürlich die Möglichkeit haben, seine Wohnung zu heizen.“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München e.V.
Da es keine gesetzliche Regelung über die Dauer der Heizperiode gibt, gilt, was im Vertrag steht. In vielen Mietverträgen ist eine Heizperiode festgelegt, die am 1. Oktober beginnt. Ab diesem Zeitpunkt muss der Vermieter das Heizen ermöglichen.
Auf 20 bis 22 Grad muss der Mieter hochheizen können – zumindest zwischen 6.00 und 23 Uhr. „Wenn dies nicht der Fall ist, liegt ein Mangel vor und der Mieter kann seine Miete kürzen“, so Volker Rastätter. Fällt die Heizung im Winter ganz aus, kann der Mieter sogar fristlos kündigen.
Nachts reichen nach der Nachtabsenkung Temperaturen von 18 Grad aus. „Nachtabsenkung bedeutet aber nicht, dass auch die Temperatur der Warmwasserversorgung abgesenkt werden darf. Warmes Wasser muss es rund um die Uhr geben“, sagt Rastätter.
Hier wird in Bad und Küche eine Temperatur von 45 Grad als üblich angesehen. Auch darf es nicht zu lange dauern, bis das warme Wasser kommt – spätestens nach 10 Sekunden sollte man warm duschen können.
Der Mieterverein München e.V., Sonnenstr. 10, 80331 München ist mit über 67.000 Mitgliedern einer der größten Vereine in München. Er ist Mitglied im Deutschen Mieterbund -DMB – , der größten Mieterorgansiation in Deutschland.
Der Mieterverein München e.V. setzt sich für die Wahrung der Rechte und die Interessen der Mieterinnen und Mieter in allen Bereichen des Miet- und Wohnungswesens, die Verwirklichung einer sozialen Wohnungs- und Mietenpolitik, die Förderung einer sozialen Wohnungswirtschaft sowie die Verbesserung der Wohnverhältnisse in München ein.