Polizeiabsperrung. Foto: Patrick Seeger/Archiv
28.06.2019

Der Münchner Wolfsmasken-Vergewaltiger - die Hintergründe

„Das ist eine riesen Erleichterung. Ich möchte keinen Tag länger, dass sich dieser Mann da rumtreibt.“

Ignaz Raab, Leiter des Dezernats für Sexualdelikte bei der Münchner Polizei

Die Polizei hat wohl den Wolfsmasken-Vergewaltiger von Obergiesing gefasst.

Wer ist der Tatverdächtige?

Auf einer Pressekonferenz gestern haben die Ermittler und die Staatsanwaltschaft die Einzelheiten vorgestellt: Der Tatverdächtige ist 43 Jahre alt, Deutscher, wohnt in München.

Und: Er ist achtfach vorbestraft, sieben Mal wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

2010 ist er laut Staatsanwaltschaft zu Gefängnis plus Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Und erst im November letztes Jahr aus der Psychiatrie Haar in den offenen Vollzug gekommen, heißt, in eine betreute Wohngemeinschaft. Den entsprechenden Bescheid haben damals vier Ärzte unterschrieben.

Die Hintergründe

Hintergrund dieser Regelung, also der Übergang von einer geschlossenen Einrichtung in den offenen Vollzug ist der sogenannte Maßregelvollzug. Darüber haben wir mit dem Münchner Anwalt Tom Heindl gesprochen:

Arabella: Herr Heindl, wie kann es sein, dass ein Mensch mit solchen Vorstrafen frei herumläuft?

Heindl: „Grundsätzlich kann man niemanden, der eine Straftat begangen hat, lebenslang einsperren. Ziel des Maßregelvollzugs ist es, die Leute wieder einzugliedern in die Gesellschaft. Also praktisch von ihren Leiden, Suchterkrankungen oder ihren pädophilen Neigungen zu heilen. Und wenn der therapeutische Erfolg eingetreten ist nach Meinung der Ärzte, dann werden die Leute wieder in Freiheit entlassen.“

Arabella: Wie läuft so ein Maßregelvollzug genau ab?

Heindl: „Ein Maßregelvollzug läuft im Grundsatz erst einmal wie eine Therapie in einer geschlossenen Anstalt, wie es beispielsweise in Haar der Fall ist. Schrittweise werden dann Lockerungen des Freiheitsentzugs gewährt, diese Lockerungen sind wesentlicher Bestandteil der Therapie im Maßregelvollzug. Und wenn die Therapie des Patienten nachweisliche Fortschritte gemacht hat, dann kann die Klinikleitung eben beschließen, dass der Freiheitsentzug gezielt und stufenweise verringert wird.“

Arabella: Warum ist der Maßregelvollzug genau so aufgebaut?

„Sinn ist, die Leute einem therapeutischen Erfolg zugänglich zu machen und sie dann in die Gesellschaft wieder einzugliedern, wenn sie keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellen. (…) Es gibt schrittweise immer mehr Lockerungen. Zunächst mal begleiteter Ausgang mit Klinikpersonal und je nachdem wie das dann läuft wird immer mehr gewährt. Bis sie sich dann irgendwann einmal selbstverantwortlich in Freiheit begeben können“


dpa-infocom

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