08.11.2013

Die Privathaftpflichtversicherung

08.11.2013, 12:37 Uhr – Promotion

Ebenso versichert ist die Haftung aus der Ausübung eines Sportes (Ausnahme: Jagd und bestimmte Wettkämpfe) und die Tierhaltung (Ausnahme: Hunde, Pferde). Die Absicherung von Personen- und Sachschäden werden mit unterschiedlichen Deckungssummen pauschal angeboten, ebenso die Absicherung gegen Vermögensschäden. 

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und einer Anpassung der Versicherungssummen für den Einzelnen auf der Hand. 

Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit (auch grobe Fahrlässigkeit) im privaten Bereich entstanden ist, also weder einem beruflichen Tun noch einem vereinsmäßigen (Tätigkeit für den oder als Organ des Vereins) oder sonst (ehren-)amtlichen Risiko zuzuordnen ist. Auch nebenberufliche Tätigkeiten müssen eigens abgesichert werden, soweit sie nachhaltig Gewinn erzielen.

Beratung und ausführliche Informationen erhalten Sie bei der

HAUSBESITZER-VERSICHERUNG
Sonnenstraße 13
80331 München
Tel. 089 55141-620

und im Internet unter bhvg.de.

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