03.08.2021

Bußgeld für Reiserückkehrer, die sich nicht an die Regeln halten

Ab Sonntag müssen Reiserückkehrer ab 12 Jahren wieder einen negativen Coronatest in Deutschland vorlegen. Das hat das Bundeskabinett nun beschlossen: die allgemeine Testpflicht ist somit wieder aktiv. Nachweise über eine Genesung oder eine vollständige Impfung werden aber auch bei der Einreise akzeptiert.

Reisen Sie aus einem Virusvarianten-Gebiet ein, gilt auch für Geimpfte und Genesene eine Testpflicht. Die Schnell- oder PCR-Tests im Ausland werden nicht vom Bund übernommen, sondern müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

Egal ob Flugzeug, Auto, Bahn oder Bus 

Bisher galt die Testpflicht nur für Menschen, die per Flugzeug nach Deutschland einreisen. Nun können Sie aber auch an den Grenzen im Auto oder in der Bahn aufgefordert werden, Ihre Testergebnisse vorzuzeigen.

Keine festen Grenzkontrollen

Die Kontrollen auf den Autobahnen sollen stichpunktartig erfolgen sollten. Die Polizei bereitet sich unterdessen schon auf die Testpflicht vor. Bayerns Ministerpräsident Söder hatte Schleierfander und Stichproben im Umfeld der Grenzen angekündigt.

Welche Strafen bei Verstoß drohen

Wer keinen Nachweis über Impfung, Genesung oder Test vorweisen kann, muss ein Bußgeld zwischen 500 Euro und 2.000 Euro zahlen. Im Durchschnitt werden Strafen in Höhe von 1.000 Euro vergeben.

Außerdem gelten neue Quarantänevorschriften

Wer gegen die Quarantäne-Auflagen verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 Euro und 10.000 Euro rechnen. Der Durchschnitt liegt hier bei 2.000 Euro.

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