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28.04.2020

Diese Menschen müssen keine Maske tragen!

Im Supermarkt, Schuhgeschäft oder der S-Bahn: Das Tragen einer sogenannten Community-Maske ist jetzt Pflicht – wer ohne Maske erwischt wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen.  Allerdings gibt es auch Ausnahmen darüber, wer keine Maske tragen muss.

Kinder

Die Maskenpflicht gilt erst ab dem siebten Lebensjahr. Das heißt: Bis zum sechsten Geburtstag müssen Kinder keine Atemmaske tragen.

Laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium sollten Kleinkinder unter einem Jahr ohnehin keine Alltags-Maske tragen, sie könnten dadurch gefährdet werden.

Im ÖPNV

Fahrgäste in Bus und Bahn müssen Atemmasken tragen, genauso wie auch in Taxis. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind allerdings U-Bahn- , Bus oder Tramfahrer. Durch ihren Arbeitsplatz in den Kabinen der Züge sowie die Sperrung der ersten Bustür kommen sie nicht in Kontakt mit Fahrgästen. Abstand und Infektionsschutz sind gewährleistet, schreibt die MVG hierzu.

Demenzkranke

Wer an Demenz erkrankt ist, kann Mund-Nasen-Masken nicht immer verstehen. Aus diesem Grund können Demenzkranke für eine  fehlende Bedeckung von Mund und Nase nicht bestraft werden.

Asthmatiker

Eine Maske muss nur dann nicht getragen werden, wenn dies aus medizinischen Gründen eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit bedeuten würde oder aus zum Beispiel medizinischen Gründen unmöglich ist – hierfür sollten Betroffene ein entsprechendes ärztliches Attest mit sich führen. 

Wer beispielsweise an Asthma leidet und in der Bahn oder im Supermarkt unter Maske akute Atemprobleme erfährt, sollte die Maske abnehmen und schnellstmöglich das Geschäft bzw. Transportmittel verlassen.

Weitere Infos zur Maskenpflicht finden Sie hier.

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